Kann Ich mit mein Schwerbehinderten ausweis, habe ja 80 GdB und Merkzeichen Gl, RF auf ein Behindertenparkplatz stehen?

5 Antworten

Das kann von Region zu Region und von Ort zu Ort verschieden sein, wie die Deine Zeichen GL und RF auslegen. Ich kenne das mit dem Zeichen G, den Meisten reicht das aus und an anderen Orten sagen die wieder es müsste aG drin stehen um da parken zu dürfen. Im Zweifelsfall hast Du 2 Möglichkeiten: Du riskierst es, Du kriegst ein Ticket und mußt dann dort beim Ordnungsamt anrufen, die dann normalerweise die Strafe annulieren oder Du parkst woanders.

Hallo BeardKuenzel,

Sie schreiben:

Kann Ich mit mein Schwerbehinderten ausweis, habe ja 80 GdB und Merkzeichen Gl, RF auf ein Behindertenparkplatz stehen?

Antwort:

Niemand hier kennt Ihre spezielle Situation im Detail, auch Ihr Bundesland, wo Sie wohnen, kann eine Rolle spielen!

Bitte fragen Sie in jedem Fall bei den dafür zuständigen Behörden an Ihrem Wohnort, ggf. auch beim VDK, wie Ihnen am Besten geholfen werden kann!

Der Schwerbehindertenausweis allein wird hier generell nicht ausreichen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze

Auszug:

Ausnahme-Genehmigungen in den Bundesländern

Neben den Regelungen zu den beiden genannten Parkausweisen (blau und orange) haben die einzelnen Bundesländer, zum Beispiel Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen unter anderen noch individuelle Regelungen und räumen weiteren bestimmten Personenkreisen Parkerleichterungen ein.

Bitte erfragen Sie daher bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde vor Ort, ob es für Ihr Bundesland spezielle Park-Regelungen und Ausnahmegenehmigungen gibt, die nur dort gelten.

Parken auf ausgewiesenen Behinderten-Parkplätzen: Bitte nur mit dem blauen Parkausweis!

Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union".

Dieser blaue Parkausweis gilt in allen Ländern der europäischen Union und außerdem in Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.

Was in den einzelnen EU-Ländern für Inhaber des Parkausweises erlaubt ist und was nicht, finden Sie in dieser Broschüre:

Broschüre zum EU-Parkausweis für behinderte Menschen (2,59 MB, PDF-Datei)

Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union: Bedingungen in den Mitgliedstaaten
Quelle: Europäische Kommission, Stand: 2009

Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis

Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (

GdB

) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem

 

GdB

 

von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen

 

GdB

 

von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein

 

GdB

 

von wenigstens 60 vorliegt.schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein

 

GdB

 

von wenigstens 70 vorliegt.

https://youtube.com/watch?v=PrpZ8qQq7DM

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Defintiv nicht erlaubt.

Nur mit dem Merkzeichen G.

Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu
dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den
"Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen
Union".

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9229/behindertenparkplaetze

http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis-merkzeichen-g.html

BeardKuenzel 
Fragesteller
 26.06.2016, 12:47

okay da ich GL und 80 GdB habe und meine Funktionsstörungen habe oder nicht?

baindl  26.06.2016, 12:51
@BeardKuenzel

Das Merkzeichen "GL" steht für Gehörlosigkeit.

Das Merkzeichen "G" steht für diese Behinderung:

G steht für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr. Unter diese Definition fällt, wer infolge einer
Einschränkung des Gehvermögens nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden

Dies trifft doch auf dich nicht zu, oder?

anitari  26.06.2016, 12:52
@BeardKuenzel

Die Sonderparkgenehmigung bekommt man nur Mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) und/oder Hl (hilflos).

Antitroll1234  26.06.2016, 12:56
@BeardKuenzel

Du darfst mit einem Schwerbehindertenausweis dort NICHT parken !

Um dort parken zu dürfen benötigst Du den blauen Parkausweis, diesen musst Du beantragen, seit 2009 ist es in einigen Bundesländern möglich bereits mit Merkzeichen G und GdB von 80 diesen zu bekommen.

anitari  26.06.2016, 12:59
@Antitroll1234

seit 2009 ist es in einigen BL möglich mit Merkzeichen G und GdB von 80 diesen zu bekommen.

Aber wirklich nur in einigen. Brandenburg erkennt nicht mal G und GdB 100 an;-)

anitari  26.06.2016, 12:50

Nur mit dem Merkzeichen G.

Nein bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen.

Du darfst nur mit dem blauen Parkausweis dort parken, ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus um dort parken zu dürfen.

Den blauen Parkausweis bekommen nur Personen mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (Bl).

Nur wenn Du einen blauen Sonderparkausweis hast.

Der wird i. d. R. nur Schwerbehinderten mit besonders schwerer Gehbehinderung, Merkzeichen aG, oder Schwerbehinderten die ständiger Hilfe bedürfen, Merkzeichen Hl, gewährt. Blinden/Sehschwachen mit Merkzeichen Bl glaube ich auch.