Absenkung GdB?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Widerspruch kannst du einreichen der muss nicht begründet werden sondern es reicht der Vermerkt, dass du gegen den Bescheid Einspruch einlegst. Die Widerspruchsfristen betragen meiste 2 Wochen, das ist im Bescheid vermerkt. Weiters würde ich dir anraten einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen und im Fall des Falles ein unabhängiges Gutachten anfertigen lassen, würde ich allerdings vorher mit einem Anwalt besprechen.

du brauchst amtlich anerkannten Psychater der deinen GdB neu bewertet. Ein Anwalt hilft nur um entsprechende Schreiben zu erstellen aber letzendlich entscheidet der Psychater. Wenn du die Anerkennung schriftlich vorliegen hast kannste beim Landratsamt wirksam Widerspruch einlegen

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Reicht da auch ein Psychologe aus?

@JohnSnow98

denke nicht wenn er nicht amtlich anerkannt wird

@JohnSnow98

Reicht da auch ein Psychologe aus?

Ein Psychologe behandelt keine Patienten und diagnostiziert nicht. Du meinst einen Psychotherapeuten und deren Meinung ist irrelevant. Zählen tut im Endeffekt nur das was ein Facharzt bescheinigt und sagt.

Es lohnt sich auf jeden Fall, fachlichen Rat einzuholen, z.B. bei einem Behindertenverband oder bei einem Sozialverband. Die kennen sich damit aus und führen für ihre Mitglieder auch den Prozess, wenn es nötig ist.

Ziemlich gute Hinweise findest du hier:

https://www.autismus-verstehen.de/recht/behindertenausweis.html

Wenn du einen GdB von 30 zugesprochen bekommst, kannst du Gleichstellung beantragen, um weiterhin Zugang zu beruflichen Unterstützungsmaßnahmen der Eingliederungshilfe zu bekommen.