Kann ich meine Reservierungsgebühren vom Verkäufer zurückverlangen?
Es geht um eine Wohnung, die ich kaufen wollte. Die Reservierungsvereinbarung war zwischen mir und dem Eigentümer. Allerdings stand in der Reservierungsvereinbarung, dass ich die Reservierungsgebühr auf das Bankkonto des Maklers überweisen soll. Das habe ich gemacht. Während der reservierten Zeit (2 Wochen) habe ich den Kauf abgesagt, weil die Finanzierung nicht geklappt hat. Kann ich meine Reservierungsgebühren vom Verkäufer zurückverlangen?
5 Antworten
Hat er die Reservierung nicht eingehalten und vorher einem anderen verkauft? Wenn nicht, hat er den Vertrag eingehalten und bekommt sein Geld. Daher nennt es sich Gebühr und nicht Pfand
du kannst es versuchen, nur von mir bekämst du keinen cent, ich würde von dir noch paar tausender fordern
ich habe ja reserviert für dich und anderen käufern abgesagt, da präsentiere ich dir 3 kollegen, die aussagen, dass sie gekauft hätten
so, denen habe ich abgesagt und du kannst jetzt nicht kaufen, so geht das ja nicht, ich habe jetzt hier einen schaden, den du auszugleichen hast
und der markt ist atm heiß, es kann gut sein, dass er anderen käufern wirklich abgesagt hatte und er verliert jetzt auch noch 2 monate
die werden dir nichts geben
nein, du hast einfach keine ahnung vom showgeschäft
genau so läuft das, er reserviert, ich sage dafür anderen käufern ab, jetzt kauft er nicht
dann ist er schadensersatzpflichtig, allermindestens ist seine gebühr weg, bei mir
wo sie auch hingehört
Du hast abgesagt. Also hat der Eigentümer die Vereinbarung eingehalten. Die Gebühr wird dir nicht zurückerstattet
Wir kennen deine Vereinbarung mit dem Vermieter/Makler nicht. Deshalb kann man deine Frage nicht beantworten. Du hast bereits Antworten bei deiner vorherigen Frage erhalten:
War er überhaupt "berechtigt" eine solche Gebühr zu fordern?
https://ratgeber.immowelt.de/a/reservierungsgebuehr-oft-nicht-zulaessig.html
leider falsch
Die Reservierungsvereinbarung war zwischen mir und dem Eigentümer.
Geschwafel pur.