Kann ich meine Geschwister vollends enterben?
Wie kann ich und mit welchem Satz im Testament meine Geschwister enterben? Enterbe ich dann auch gleich zeitig meine Nichten & Neffen oder muss ich diese auch enterben.
Ich möchte einen finanziellen Teil für meine Geschwister bereitstellen, für die Bezahlung meiner Beerdigung. Ansonsten sollen sie nichts erhalten, sondern nur Freunde und Partner (unverheiratet).
Schließe ich automatisch die Erbfolge zu meinen Nichten/Neffen aus? Können diese auf einen Pflichtteil bestehen (keine Erfolge 1. Instanz, denke ich, das sind doch nur Eltern)?
3 Antworten
Hallo carlasol,
nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen erben Ihre Geschwister nur dann, wenn Sie selbst als Erblasser keine Kinder, Enkel oder noch lebende Eltern haben.
Grundsätzlich können Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, wenn Sie beispielsweise ein Testament aufsetzen, in dem die von Ihnen gewünschte Erbfolge genau geregelt ist. Dort können Sie genau festlegen, welche Personen wie bedacht werden sollen.
Viele Grüße, Andreas Hornberger von der TARGOBANK
Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann in deinem Fall konkret Auskunft geben, besser noch ein Notar!
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130369.html
Die Geschwister des Erblassers hingegen sind nicht pflichtteilsberechtigt und gehen, so das Testament nicht eine explizite Regelung trifft, ohnehin leer aus.
Das sieht doch so aus als ob du solange du keine Eltern oder Nachkommen enterben willst alles gut machen kannst und darfst.
Diese Info habe ich ja angenommen. Somit ist niemand pflichtteilberechtigt.
Frag am besten einfach nochmal jemanden der damit sein Geld verdient. :3 Hast ja immernoch die Sprechstundenzeit in der es dir beantwortet wird.
Info: Keine Eltern mehr, keine eigenen Kinder ... nur Geschwister mit Kindern vorhanden sowie ein Partner (nicht verheiratet).