Kann eine schriftliche Kündigung auch auf einem karierten Blatt folgen?

6 Antworten

Der § 623 BGB schreibt nur die Schriftform bei Kündigungen vor. Ob die nun auf einem linierten, karrierten, weißem oder gelben Blatt steht, spielt keine Rolle.

Wichtig ist, dass auch jemand der dazu bevollmächtigt ist, die Kündigung unterschrieben hat.

Beim Arbeitszeugnis wäre das anders. Das muss auf "betriebsüblichem" Briefpapier stehen.

Wenn Du selbst kündigen willst, verhält es sich genau so. Du musst nur darauf achten, dass die Kündigungsfrist stimmt und die Kündigung rechtzeitig beim Empfänger (AG) ankommt.

Was sollte dagen sprechen? Hauptsache es stehen die Vertragspartner, die Gründe und die Unterschrift dabei.

Ist die Kündigung noch immer nicht weg?

Schreib sie doch einfach. Wenn du willst, nimm Backpapier oder Klopapier, das ist dem Empfänger sowas von egal.

Du machst aus dem Mist eine Doktorarbeit und wenn du so weitermachst, ist die Kündigung mit Sicherheit nicht rechtzeitig da.

Die kannst Du im Prinzip auch auf Küchen-/ Klo-/ Millimeterpapier oder sonst worauf erstellen - selbst auf einem Brett niedergeschrieben wäre sie gültig.

Ja kann man.