Kann ein gesperrter eBay Käufer Schadensersatz wegen Ausschluss an einer Auktion verlangen?

8 Antworten

Ein anderes Mitglied hat mir eine Nachricht geschrieben und wollte das
Teil kaufen. Er hat mich ca 2 Monate vertröstet mit dem Zahlen, immer
neue Ausreden gefunden. Ich habe ihm dann eine gesalzene Mail
geschrieben, dass er bei mir nichts mehr kaufen darf, dass ich ihn auch
bei eBay vorsorglich als Käufer sperre und auch meinen Freunden abraten
werde, mit ihm Geschäfte zu machen.

Da fehlt eines: Hast Du den bestehenden Kaufvertrag korekt und mit Zahlungsfrist gelöst? Eine gesalzene email heisst nichts, ohne ausdrückliche Willenserklärung, dass der Kaufvertrag gelöst wurde / wird / ist.

Jetzt bekomme ich eine Mail von ihm dass er mich auf Schadensersatz
verklagen will, da ich ihm die Möglichkeit genommen habe, einen
günstigen Artikel mit höherem Wiederverkaufswert zu erwerben. Entweder
soll ich ihm das Vierfache des Höchstgebotes bezahlen oder er verklagt
mich...

Ich hätte die Nerven das zu ignorieren und ihn klagen zu lassen. Allerdings ist der Ausgang offen. Kommt darauf an, wie Deine "gesalzene email" formuliert war, d.h. kann sie als Lösung des Kaufvertrags verstanden werden.

Speichere Dir doch bitte die Bieterliste ab, vor allen Dingen den Bietversuch. Das könnte dann nämlich im weiteren Sinne als sein Einverständnis als Kauf über eine andere Plattform ausgelegt werden und damit der Lösung des vorherigen Kaufvertrags.

Ich bin jetzt kein Anwalt, aber durch den Verkauf im Forum, dein Angebot und seine Willenserklärung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Rein theoretisch hätte er bezahlen müssen. Wenn er dies nicht tut, musst du ihn anmahmen und nach einer gewissen Frist (gibt´s glaub ich ne gesetzliche Regelung) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Verklagen könnte er dich, wenn der Kaufvertrag noch besteht. Er könnte auf Lieferung beharren und/oder nachweisbaren Schadensersatz fordern. Das vierfache des Höchstgebot kannst du vergessen, es zählen ja nicht die Geschäfte, welche du mit anderen gemacht hast, sondern nur seine Angelegenheit. Und erst recht zählt sein Wunschdenken nicht.

Bewahre auf jeden Fall den Schriftverkehr auf. Um welchen Betrag handelt es sich denn? 

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und teile nur meine Ansichten.

Mit den vorhandenen Infos kann man leider nicht viel sagen.

Die erste Frage wäre. ob anfangs über das Forum wirksam ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Da kommt es auf den genauen Formulierungen an. Dass er gesagt hat, er wolle das Teil kaufen, reicht nicht aus, es muss auch eine Zusage deinerseits gemacht worden sein. 

Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, müsste man prüfen, ob ein wirksamer Rücktritt vorliegt. Ein Rücktritt ist unter den Voraussetzungen des § 323 BGB möglich. Auch hier kommt es auf die genauen Umstände an. Hast du ihm Fristen zur Zahlung gesetzt? Du hättest dem anderen auch den Rücktritt hinreichend deutlich erklären müssen. Was stand also in der "gesalzenen Mail"?

Sofern ein Kaufvertrag geschlossen wurde und kein wirksamer Rücktritt erfolgte, kann der andere tatsächlich Schadenersatz verlangen. Die Höhe richtet sich aber nach dem tatsächlichen nachgewiesenen Schaden - meist die Differenz zu dem Preis, zu dem die Sache anderweitig beschafft werden kann. "Das Vierfache des Höchstgebots" scheint jedenfalls völlig aus der Luft gegriffen.

Mein Eindruck ist aber, dass er sowieso nur blufft und auch keine Klage erheben würde. 

youngindy 
Fragesteller
 20.12.2015, 14:06

Hallo

Also, er hat im Forum geschrieben dass er das Teil kaufen möchte, ich habe 4 Wochen gewartet und zwischendrin gefragt wann das Geld kommt, er hat  immer gesagt, morgen geht es raus, aber es kam nix. Nach den 4 Wochen habe ich ihm geschrieben, dass ich es ihm nicht mehr verkaufe, der Handel damit geplatzt ist, dass ich seinen Namen auf eBay sperren werde und ich ihm auch in Zukunft nie wieder was verkaufen werde weder hier noch auf eBay und dass ich meine Freunde vor ihm warnen werde, mit ihm Geschäfte zu machen. 

Ratirat  20.12.2015, 14:48
@youngindy

Tja, ich würde mal sagen, das ist zumindest alles so sehr in einer Grauzone, dass ich stark bezweifle, dass da jemand Klage erheben wird, denn das Risiko ist einfach recht hoch. zudem scheint er nicht viel Ahnung von Recht zu haben. Ich würde erst einmal der Anspruch zurück weisen und ansonsten nichts tun und abwarten.

Schadenersatzansprüche müssen auf Heller und Cent nachgewiesen werden. Das Vierfache ist somit völlig absurd. Nach meiner Auffassung hattest du ihm ausreichende Gelegenheit gegeben, den Artikel zu kaufen und natürlich auch zu bezahlen. Du kannst als Käufer sperren, wen du willst. Der Käufer muß dazu nicht seine Zustimmung geben. Jeder hat das Recht, sich seinen Geschäftspartner, also den Käufer, selbst auszusuchen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er irgendwelche Ansprüche geltend machen wird. Versuchen kann er es zwar, aber kein Gericht wird ihm folgen. Lasse dich also mit seinen Drohungen nicht ins Boxhorn jagen.

Schreibe ihm eine letzte Email, dass du alle Ansprüche ablehnst. Danach würde ich warten, was kommt (vermutlich nichts). Erst, wenn du eine Klage oder einen Mahnbescheid vom Gericht bekämest, müßtest du natürlich reagieren. Das ist aber sehr unwahrscheinlich.

Der hat sie nicht alle. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, d.h. du mußt nicht an Ihn verkaufen und er muß nicht bei dir kaufen. Vergiss den Spinner.