Kann der Vermieter die komplett Restauration des Dielenbodens verlangen?
Hi, unsere Vermeiterin verlangt wegen eines Kratzers den wir in den Dielenboden gemacht haben (25 cm 2 mm tief), dass wir den kompletten Dielenboden abschleifen und versiegeln/lassen. Der Boden war vorher schon in mieserabelem Zustand und es wurde vor dem Einzug nichts gemacht.Der Kratzer ist nur in einem Raum... Danke für Eure Hilfe
13 Antworten
HI,
ich hoffe das hilft Dir weiter,
Das Abschleifen und Versiegeln des Parketts ist keine Schönheitsreparatur. So die wohl einhellige Meinung der Gerichte ( LG Berlin , Urteil vom 11. Februar 1992, Az: 65 S 176/91 ebenso AG Münster, Urteil vom 28. Juni 2002, Az: 3 C 1206/02 ebenso LG Osnabrück, Urteil vom 6. Juni 2001, Az: 1 S 1099/00, 1 S 14/01 (11), 1 S 14/01. Diese Arbeiten gehören grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen, deren Erledigung dem Mieter im Mietvertrag durch eine entsprechende Klausel aufgegeben werden kann. Eine entsprechende Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam (OLG Hamm RE NJW-RR 1991, 844). Handelt es sich also um normale Abnutzung, ist der Mieter nicht verpflichtet, das Parkett abschleifen und versiegeln zu lassen, und zwar auch dann nicht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart worden sein sollte.
wenn Du mehr wissen willst siehe Link
DH, der Mieter hätte den miserablen Zustand bei Einzug, dokumentieren sollen, dann wäre die Sache noch eindeutiger gewesen.
Leider hat diese Antwort mal wider überhaupt keinen Bezug zur Frage, da es weder um Schönheitsreparaturen noch um normale Abnutzung geht...
Schatzi, sei so nett und nimm den Link
Warum einen Link nehmen, wenn Du wo viel zitierst?
Und Du schreibst:
Diese Arbeiten gehören grundsätzlich nicht zu den Schönheitsreparaturen
Also beziehen wir uns natürlich auf das, was Du schreibst. Und das hat nun mal absolut nichts mit der Frage zu tun - wie andere schon schrieben. Denn bei der geschilderten Beschädigung handelt es sich nicht um die normale Abnutzung...
Dein Rat führt daher leider erst mal in die Irre!
Wozu soll ich mir dann Deinen ganzen nicht zum Thema passenden Text durchlesen, wenn ich dann doch den Link nehmen soll??? Ich unterstelle mal, dass Du hier hilfreich sein willst und nicht reine Selbstdarstellung betreibst, Schnuckelchen...
Danke Schnuckelchen,
nein keine Selbstdarstellung und ich geb ja allen recht, das es erstmal nicht wirklich paßt, aber wenn man den Link liest, gibt es auch darauf eine Antwort.
Sorry an Alle, die sich aufgeregt haben.
LG Sophia
Nun ja es geht schon auch darum...
sie möchte ja die gesamte fläche gemacht bekommen.also gang,anderes zimmer und zimmer mit kratzer...Gang und kleines Zimmer sind ja eigentlich nicht rechtskräftig,oder?
Kratzer weiß ich noch nicht genau,aber zu 100 Prozent muss ich vermutlich nicht bezahlen...oder?
Hast Du eine private Haftpflichtversicherung?????
Die würde den Schaden den du gemacht hast bezahlen und die anderen Räume, wie oben beschrieben und Danke das Du mich in der Aussage, die ich oben gemacht habe unterstützt hast und da Du der Fragesteller bist, hat das auch das meiste Gewicht für mich.
LG Sophia
ja hab ich...vll hab ich das mit " der kratzer ist nur in einem raum" auch unzulänglich beschrieben.Sorry dafür..
ist vermutlich die beste Lösung ... Kratzer haftpflicht...zimmer machen lassen...wenn es nicht klappt aber nur anteilig bezahlen...
Andere Zimmer ablehnen,da nicht rechtskräftig... Hoffe das klappt so
mach das so, ansonsten laß Dich beraten, beim Verbraucherschutz,die haben auch Mietrecht und kostet nur einpaar €.
Er kann dies verlangen, Ihr müsst die Kosten aber maximal bis zur Höhe des Werts des Bodens (hier: der alten Versiegelung) zahlen...
Nee, die müssen garnichts bezahlen, wenn sie den genannten Schaden beseitigt haben!
LonoMisa meint halt, daß Flicken fachgerecht wäre... Damit würde sie/er auf die Nase fallen...
Bei mir mit Sicherheit, ich kann solche Pfuscherei überhaupt nicht leiden. Zum Glück ist das deutsche Recht da auf Seite des Vermieters, fachgerechte Arbeit darf man immer verlangen...
Jo ... :-)
Bei Tips wie "aufquellen lassen" (von stelari) wird man dann gleich ganz schlecht...
Wäre es vielleicht möglich, dass eure Privathaftpflicht für den Schaden den ihr verursacht habt aufkommt? Also ich meine für die fachgerechte Beseitigung des Schadens.
Nur so ein Gedanke...
Wie lange ist es her, daß der Dielenboden zuletzt abgeschliffen wurde? (Wie lange wohnt Ihr selber schon dort?)
Dielen/Parkett sollten alle ca. 15 Jahre (diese Zahl lieber noch mal überprüfen) neu abgeschliffen und versiegelt werden. Der Vermieter könnte dann allenfalls bei übermäßiger Abnutzung einen zeitanteiligen Kostenbeitrag von Euch verlangen. - Das liegt daran, daß das Abschleifen von Holzböden keine Schönheitsreparatur ist, sondern in die Pflicht des Vermieters fällt. Bei normaler Abnutzung bist Du als Mieter nicht verpflichtet, die Arbeiten zu übernehmen. Bei übermäßiger Abnutzung bist Du allerdings zu Schadensersatz verpflichtet.
Beispiel: Wenn also zuletzt vor 5 Jahren abgeschliffen und versiegelt wurde, kann er maximal für 10 Jahre (Restnutzung) - also 2/3 der Kosten - einen Schadensersatz verlangen.
Ein Kratzer von 25 cm Länge und 2 mm Tiefe würde dabei wohl nicht mehr als "normale" Abnutzung durchgehen. Ob man dann nur an dieser Stelle abschleifen kann, um den Schaden zu beheben, hängt von der Art der vorhandenen Versiegelung ab. Wenn die Dielen lackiert sind, bekommt man keinen guten Übergang hin - dann muß man den ganzen Raum bzw. die ganze Fläche bearbeiten. Bei gewachsten Flächen kann man oft einen kleineren Bereich bearbeiten. Das sollte dann aber auch ein Fachmann machen.
Bei übermäßiger Abnutzung bist Du allerdings zu Schadensersatz verpflichtet
Den müßte der VM nachweisen!
Der Boden war vorher schon in mieserabelem Zustand und es wurde vor dem Einzug nichts gemacht.>
Noch´ne Frage?
Den müßte der VM nachweisen!
Was muss man da bei einem 25 cm langen und 2 mm tiefen Kratzer nachweisen???
Für den Nachweis, daß der Boden vorher schon in miserablem Zustand war, wäre dann auch noch der Mieter zuständig. Wenn das nicht protokolliert wurde - keine Chance.
Was muss man da bei einem 25 cm langen und 2 mm tiefen Kratzer nachweisen???
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber du hast keine Ahnung, plumpst dich hier aber anständig aus! Hier ging es um die übermäßige Abnutzung. Ist das so schwer zu verstehen? Daß der Schaden beseitigt werden muß steht außer Frage
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber du hast keine Ahnung, plumpst dich hier aber anständig aus
Genau, wobei Du, wie man hier unschwer lesen kann, ausgewiesene Fachkraft bist "prust" . Ich bin es zumindest was Mietrecht angeht, was man von Dir wohl nicht behaupten kann...
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber du hast keine Ahnung, plumpst dich hier aber anständig aus
Und wo ist der Unterschied zwischen einem 25 cm langen Kratzer und "übermäßiger Abnutzung" (was auch immer das sein soll)???
Ist das so schwer zu verstehen?
Offenbar ja, denn Du kapierst es ja noch immer nicht...
Daß der Schaden beseitigt werden muß steht außer Frage
Genau, FACHGERECHT...
LonoMisa,
daß ausgerechnet XtraDry keine Ahnung hat, möchte ich doch mal heftigst bezweifeln.
Er würde ich dieses Attribut schon Dir zuteilen...
Danke... ;-)
Es handelt sich aber hier - entsprechend der Frage - nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um eine Beschädigung.