Muss man als Mieter einen beschädigten Parkettboden komplett selber bezahlen?
Ich bin vor kurzem aus einer Wohnung ausgezogen und habe festgestellt, dass das Sofa den Parkettboden beschädigt hat. Jetzt hat der Vermieter den kompletten Wohn / Essbereich (ca. 30 qm) reparieren, schleifen und versiegeln lassen. Die betroffene Fläche war jedoch nur ca. 3 qm groß. Als er am Telefon die Kosten i. H. v. 850 € genannt hat wollte ich erstmal den Kostenvoranschlag haben. Er hat es dann einfach machen lassen und mir direkt die Rechnung geschickt. Das Geld hat er von meiner Kaution einbehalten. Die Begründung war, dass er ja schnell wieder einen neuen Mieter einziehen lassen will.
Jetzt zu meiner Frage. Muss ich wirklich den ganzen Boden zahlen obwohl nur eine kleine Fläche betroffen war? Ich habe 1 1 / 2 Jahre in der Wohnung gewohnt. Vor meinem Einzug wurde der Boden neu geschliffen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Grüße David
6 Antworten

Wenn es nicht möglich war, nur diese Stelle zu reparieren, ist alles vom Mieter zu tragen, der für den Schaden verantwortlich ist. Hast Du nicht evtl. eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden übernehmen könnte?

Naja, als Du eingezogen bist, war das Parkett in Ordnung und nach Deinem Auszug ist es beschädigt. Nur: WARUM hast Du nicht selbst einen Fachmann beauftragt? Ein paar Kratzerchen von z.B. High Heels oder leichte Druckstellen von Möbelstücken hätte der auch so beseitigen können, ohne gleich die halbe Wohnung zu "restaurieren"! Was wäre denn gewesen, wenn man das Parkett nicht mehr hätte abschleifen können? Richtig: Dann hätte Dein ehemaliger Vermieter gleich neues Parkett auf Deine kosten legen lassen! Jetzt ist´s eh´zu spät, weil der Boden bereits repariert wurde und die "Beschädigung" nicht mehr nachweisbar ist. A-Karte....
Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder Du setzt es selbst wieder Instand oder beauftragst selbst jemanden, der´s macht, oder der Vermieter lässt den Boden wieder in den Urzustand versetzen und verrechnet die Kosten mit der Kaution. Soweit ich informiert bin, ist es aber ein Unterschied, ob der Schaden unter "normale Gebrauchsspuren" fällt ( ein Schrank oder Sofa hinterlässt nunmal Abdrücke auf die Dauer ), oder ob der Schaden z.B. durch unsachgemäße Behandlung oder gar fahrlässig entstanden ist. Parkett ist zwar schön, aber auch sehr empfindlich und wenn man das als Mieter nicht beachtet, muß man halt nach dem Auszug für die Schäden haften. Das ist aber kein Grund für den Vermieter, einen "Superdupernobelschweineteu´ren" Parkettsanierer ( oder einen "günstigen Kumpel" mit großer Fake-Rechnung ) zu beauftragen, weil´s ja eh´ der ehemalige Mieter zahlt. Ich würde mich mal bei einem Anwalt schlau machen, wie das genau geregelt wird. Ich bin nämlich leider keiner....
Keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, die den Schaden abdeckt???

Wenn es nicht möglich gewesen wäre, nur die kleine Stelle auszutauschen, dann schon (kenne mich mit sowas nicht aus => Also ob man nur die kleine Stelle austauschen kann).
Der Vermieter darf auf jeden Fall die Kosten für die Reparatur von der Kaution einbehalten.
Hoffe ich konnte dir helfen,
Lg
Nysust :)

bei 3 m² kann man halt nicht mehr auf kleinen Schaden pochen. Das ist auch mit kleinen Tricks nicht mehr hinzubekommen. Da wirst wohl nicht herumkommen. Obwohl, kleinere Schäden sind gebrauchsbedingt hinzunehmen.

Hi,
man kann ein Parkettboden nicht teilweise bearbeiten, also immer den ganzen Raum.