Kamera runtergefallen, Haftpflichtversicherung

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du kannst sie nur persönlich zur Zahlung des Schadens auffordern

Ihre Haftpflichtversicherung deckt ausgeliehene Gegenstände nicht ab. Die werden so behandelt, als ob sie ihre eigenen Geräte beschädigt hätte.

Gegenüber der Freundin hast Du Anspruch auf Reparaturkosten oder - wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist - auf einen Ausgleich der Wertminderung in Geld. Bei "rein kosmetischen" Gehäusemacken kannst Du hier mit einem Betrag um etwa EUR 50,00 rechnen, wenn Deine Kamera noch fast neu war. Ob dafür die Haftpflichtversicherung der Freundin einsteht, hängt von den konkreten Umständen des Schadenhergangs ab.

Sag bloß nicht, dass die Kamera ausgeliehen war, sonst habt ihr schlechte Chancen!

DerHans  08.04.2013, 16:13

Und schon ist der Versicherungsbetrug perfekt. Nach einer Falschaussage ist der Versicherer von der Leistung frei.

Das kommt darauf an, ob sie in ihrem Vertrag auch geliehene Gegenstände mit versichert hat. Wenn nicht kannst du es vergessen. Dann soll sie die Entschädigen.