Muss ich als Mieter eine sach und haftpflichtversicherung zahlen wenn ich bereis eine eigene habe?

7 Antworten

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Dein Mietvertrag ist das Maß der Dinge. Im Bereich Nebenkosten sind die umlagefähigen NK mit dem Umlageschlüssel aufgelistet. Sach- und Haftpflichtvers. können dazu gehören. Die Nebenkosten insgesamt werden einmal nach 12 Monaten oder Kalenderjahr durch den Vermieter gegenüber den Mietern abgerechnet. Deine Gesamtmiete im Monat setzt sich aus Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung zusammen. Da ist kein Platz für eine halbjährliche Versicherungszahlung an den Vermieter. Widersprich zusätzlichen Zahlungsaufforderungen des Vermieters, und lass dir von einem kompetenten Experten deinen Mietvertrag erklären.

Es geht um Sachschäden im Zusammenhang mit dem Mietobjekt. Die klassischen Schäden sind Eiszapfen auf parkende Autos oder ein auslaufender Öltank.

Ja, diese Kosten dürfen umgelegt werden.

Sach- und Haftpflichtversicherungen das Gebäude/Grundstück betreffend sind umlegbare Nebenkosten und muß der Mieter, wenn vertraglich vereinbart, zahlen.

Mit privater Haftpflichtsicherung hat das nichts zu tun.

Nein gebäude zahle ich halbjährlich bei ihm das sind 53,65 Euro und ist direkt untern drunter aufgelistet.

Was ist denn vertraglich zu Nebenkosten vereinbart? Halbjährliche Zahlung ist sehr ungewöhnlich.

Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung (Sach) und eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese sind beide umlagefähig. Nicht aber eine evtl. Rechtsschutzversicherung für Vermietung und Verpachtung.

Die Haftpflichtversicherung deckt z.B. auch Schäden, wenn dein Besuch oder du selbst über eine mangelhafte Bodenplatte stolpert.

Als Nebenkosten? Dann sind es deine anteiligen Kosten an der Gebäudehaftpflicht und der Wohngebäude-Versicherung. Das ist völlig legitim.