Jobcenter witz wie komme ich auf meine Juristische rechte?

8 Antworten

Hallo KIno60,

Sie schreiben unter anderem:

Jobcenter witz wie komme ich auf meine Juristische rechte?
Hey leute ich könnte kotzen

Antwort:

GF ist keine Rechts- und keine Lebensberatung!

Bemühen n Sie sich um einen kompetenten Rechtsbeistand!

Zum Beispiel VDK:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

Alternativ:

Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Rechtspfleger) auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe mit Zugang zu einem Fachanwalt!

Alternativ um ehrenamtliche Hilfestellung nachfragen bei Caritas oder Diakonie online über die Google-Suche!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

vielleicht liest du den restlichen text auch noch. es wird eingeschätzt das du therapie brauchst und wenn du die durchgeführt hast, ist davon auszugehen, dass in 6 monaten eine besserung dahingehend eingetreten ist, dass du arbeiten gehen kannst.

also komm in die gänge und mach die therapie. wenn du mit gefahrenstoffen nicht mehr arbeiten willst, such dir einen anderen job. du kannst ins homeoffice wechseln und dir jobs von zu hause aus suchen. dazu musst du nicht mal mehr vor die tür gehen.

du hast Angst vor Baustellen Bauarbeiter usw.

das ist nachvollziehbar und kann ich verstehen.

du darfst die Begriffe erwerbsunfähig und arbeitsunfähig nicht gleichsetzen. das sind zwei verschiedene Schuhe.

arbeitsunfähig bedeutet, man kann zur Zeit nicht arbeiten aufgrund von Krankheit.

erwerbsunfähig bedeutet man kann grundsätzlich nicht mehr arbeiten, in keinem einzigen Job. und wenn es nur Kugelschreiber zusammenschrauben wäre oder als Pförtner irgendwo sitzen.

du magst aufgrund des Arbeitsunfall nicht mehr erwerbsfähig in dem letzten ausgeübten Beruf sein, aber nach deutschen Gesetzen bist du noch erwerbsfähig in anderen Berufssparten, wie z.B. einem Büroarbeitsplatz, der ggf sogar HomeOffice sein kann.

du bist jetzt aufgrund deiner Erlebnisse nur arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig und du wirst nach den 6 Monaten erneut geprüft, um eine Umschulung für dich einzuleiten.

Wenn du einen Bescheid hast, dass du für 6 Monate erwerbsunfähig bist, hast du ja jetzt 6 Monate Zeit ein ordentliches Rentengutachten anzufordern.

Warst du denn bereits in einer Reha-Einrichtung oder kannst du da auch nicht hin?

Außerdem ist doch deine Berufsgenossenschaft für dich zuständig, wenn deine Beschwerden von dem Arbeitsunfall her rühren.

Amtsgericht anrufen und Fragen, was fu alles für einen Beratugsschein brauchst. Dann hol dir diesen Schein und ab zum Anwalt. Das kostet einmalig 10€ ungefähr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung