Intrum Inkasso Hausbesuch?

7 Antworten

das einfachste wäre -> zahlen -> anrufen dass bezahlt wurde. Wenn jemand kommt sagst du dem das nochmal, reinlassen musst du niemand.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann einfach bezahlen und es ist vom Tisch.

Mit Inkassodiensten kommuniziert man ausschließlich papierschriftlich, und hereinlassen in Deine Wohnung/Dein Haus mußt Du deren Außendienst nicht.

Wenn die Forderung begründet ist, dann zahle sie entweder sofort oder ersuche papierschriftlich um Stundung bzw. um Ratenzahlung.

Lucif3R23 
Fragesteller
 18.03.2022, 12:26

Habe gerade den nächsten Brief bekommen von denen, in dem es jetzt heißt das sie Strafanzeige gegen mich erstatten.

Agamemnon712  18.03.2022, 12:35
@Lucif3R23

Weshalb Strafanzeige? Hast Du etwas angestellt?

Lucif3R23 
Fragesteller
 18.03.2022, 13:05
@Agamemnon712

Offensichtlich eine strafanzeige wegen eingehungsbetrug. Ich habe allerdings auch sehr sicher kein Mahnbescheid bekommen. Wie gesagt habe ich ein Postfach in der alles rein kommt, mit Email Ankündigung, welche Briefe dorthin geliefert werden. Da war nicht einmal ein solcher Brief und eine solche Email. Dürfen die denn einfach so Strafanzeige stellen und was heißt das jetzt für mich?

Agamemnon712  18.03.2022, 13:16
@Lucif3R23

Ich kann Dir zu Deiner Situation nicht viel schreiben, da ich nicht viel darüber weiß.

Wenn die Forderung, wie Du selbst schreibst, begründet ist, dann kläre diese, wie bereits von mir empfohlen, papierschriftlich mit dem Inkassodienst.

Eine etwaige Strafanzeige bleibt davon unberührt. Jedoch verzichtet man vielleicht darauf, wenn Du zahlst oder Dein Zahlungswille wirkt sich in einem etwaigen Strafverfahren positiv aus. Das wäre meine Einschätzung.

Eine Rechtsberatung kann ich Dir nicht geben, und es darf auch auf dieser Seite keine erfolgen.

Ich glaube, daß die Androhung einer Strafanzeige lediglich ein Druckmittel ist, um Dich zum Zahlen zu bewegen.

Falls Strafanzeige gegen Dich erstattet wird, solltest Du Dich mit einem Anwalt, idealerweise mit einem Fachanwalt für Strafrecht, zusammensetzen.

verreisterNutzer  18.03.2022, 13:17
@Lucif3R23

Oftmals wollen die dir Angst machen. Wenn du nix gemacht hast werden die keine Anzeige erstatten und wenn doch wird diese scheitern. Wenn du aber scheiße gemacht hast solltest du Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen. Diese werden die Forderung prüfen und Kontakt mit denen aufnehmen. Beziehst du ALG2 ist das für dich alles umsonst.

Agamemnon712  18.03.2022, 13:27
@verreisterNutzer
solltest du Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufnehmen

Aus meiner Sicht ein schlechter Tipp. Bei Vorliegen einer Strafanzeige sollte man sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und nicht mit der Verbraucherzentrale.

Die hilft ggf. beim Überprüfen der Forderung, jedoch nicht in puncto Strafrecht.

Das wäre mir neu.

Beziehst du ALG2 ist das für dich alles umsonst.

"umsonst" sollte es nicht sein, sondern gratis, falls dem so ist :)

verreisterNutzer  18.03.2022, 13:56
@Agamemnon712

Bei Strafanzeige natürlich mit einem Anwal, ich rede auch von der Inkassoforderung damit zur Verbraucherzentrale.

Zumal ein Anwalt als Hartz IV Empfänger kaum zu bezahlen ist. Und nein ein Beratungsschein geht im Strafrecht nicht

Agamemnon712  18.03.2022, 14:02
@verreisterNutzer
Zumal ein Anwalt als Hartz IV Empfänger kaum zu bezahlen ist.

Du vergißt, daß ALG 2 - Empfänger über Schonvernögen verfügen können. Daraus läßt sich u.U. mit Leichtigkeit ein Anwalt zahlen :)

Auch läßt sich eine Anwaltsrechnung ggf. aus dem Regelbedarf "abstottern".

ein Beratungsschein geht im Strafrecht nicht

Habe ich auch nicht behauptet.

verreisterNutzer  18.03.2022, 15:23
@Agamemnon712

Liebe Agamemnon712, die wenigsten Harzer haben so viel schönvermögen.

Ja kann gern vorbei kommen rein lassen musst du ihn allerdings nicht.

Ich würde es ignorieren, denn Inkassobüros haben nicht das Recht für Hausbesuche. Damit will man lediglich einschüchtern. Inkassobüros müssen sich an das Gesetz halten. Falls die doch so dreist sind und bei dir vor der Tür stehen würde ich sofort die Polizei zur Hilfe rufen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen das die das riskieren und werden abziehen. Wenn eine berechtigte Forderung besteht und du eben nicht zu Hause warst bezahle einfach und die Sache ist damit erledigt.

Woher ich das weiß:Recherche