Jemand möchte bei mir einziehen und sich anmelden, bekommt jobcenter das mit?

5 Antworten

Jein, ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn man das verschweigt und es kommt raus, dann gibts richtig Ärger.

Natürlich bekommt das Jobcenter das mit. Bei der Anmeldung/Ummeldung wirst du als Hauptmieter eingetragen und die andere Person als Untermieter. Er/sie steht ja nicht im Mietvertrag. Dein Vermieter muss benachrichtigt, evtl um Erlaubnis gefragt werden. Wenn die Person nun beim Jobcenter Leistungen beantragt (oder du, das läuft aufs gleiche raus), werden diese Dinge im Antrag stehen und müssen nachgewiesen werden. Ohne Nachweise geht garnichts. Da Umzüge im Vorfeld genehmigt werden müssen, kann die Person auch nicht stillschweigend zu dir ziehen, denn spätestens mit der Anmeldung kommt alles raus.

wenn jemand bei dir einziehen möchte, dann hast du das dem jc anzugeben. handelt es sich um eine wg in der jeder bewohner sein eigenes zimmer hat und nicht auf gemeinschaftliche rechnung hin agiert, werden dir nur die kdu gekürzt um die hälfte. dein mitbewohner zahlt dann seine anteilskosten an dich.

es zu melden ist deine pflicht. es nicht zu tun, ist betrug und führt zu sanktion, anzeige, rückforderung überzahlter leistungen.

Lass es besser sein ,die bekommen das in jeden Fall raus und dann

hast Du richtig Ärger.

Ich hatte öfters mit den Jobcenter zu tuen .

Die machen auch einen Abgleich beim

Einwohnermeldeamt .

Die werden das als Sozialbetrug sehen .

Du bist Dir bewußt, dass das einen Sozialbetrug darstellt und Du dann folgend auch dafür belangt werden kannst?