Jemand hat meine Stimme ohne meines wissen aufgenommen darf er dies hochladen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Pokecrafter567,

Wie habeebe schon richtig ausgführt hat, ist das ein Verstoß gegen das Strafrecht:

§201 StGB
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Ein Verstoß gegen die "Vertraulichkeit des Worts" ist ein Antragsdelikt. Das heißt du müsstest dafür Anzeige erstatten. Ob bei dem Verfahren viel heraus kommt, würde ich als fraglich bezeichnen. Wenn das "nur" in einem Youtube Video veröffentlicht wurde, ist die Wirkung ja wahrscheinlich gering.

In der Praxis würde ich dir eine andere Herangehensweise empfehlen. Ich würde der Copyright Abteilung von Youtube eine Mail schreiben: https://support.google.com/youtube/answer/6005908?hl=de

Da kannst du reinschreiben, dass du ohne dein Wissen aufgenommen wurdest und das in einem Youtube Video veröffentlicht wurde. Schreibe ihnen außerdem, dass das nach deutschem Recht gegen §201 StGB verstößt und strafbar ist, und dass ein Video, dass sich an ein deutsches Zielpublikum richtet, klar unter deutsches Recht fällt.

Zum Schluss schreibst du ihnen noch, dass sie durch deine Mail jetzt "Kenntnis von dem Rechtsverstoß haben" und deswegen als Plattformbetreiber nach §10 TMG dazu verpflichtet sind, gegen die Rechtsverstöße zu unterbinden. Andernfalls haften sie selbst dafür.

Das dürfte Youtube Beine machen.

Anzeigen kann man faktisch jeden Mist. Was dabei herauskommt ist eine andere Sache.

Selbst wenn sich auf rechtlichem Wege der Sache angenommen wird, kommt dabei wohl kaum mehr heraus, als das die Person die Inhalte entfernen muss. 

Natürlich solltest du dir in dem Fall auch sicher sein, das du unwissentlich aufgenommen wurdest, du der Veröffentlichung nicht zugestimmt hast und wahrscheinlich wird man auch wissen wollen, wie die Person reagiert hast, als du ihr mitgeteilt hast, das sie die Inhalte löschen möge.

Natürlich dürfte auch das Alter der Person eine Rolle spielen. 

Der große Aufriss, den du dir erhoffst, wird sehr wahrscheinlich nicht stattfinden.

Sicher kannst du ihn anzeigen, aber deinem Namen nach scheinst du nicht gerade alt zu sein, oder wird da wohl kaum was ordentliches passieren.

Klär das einfach mit dieser Person persönlich, die Polizei hat besseres zu tun als sich mit so einem Theater zu beschäftigen.

Du darfst des selbstverständlich melden. Ob YT jedoch gemäß darauf reagiert, kann ich Dir leider nicht versichern. Lg.

Nein, kann ich ihn richtig bei den bullen anzeigen, sodass er bestraft wird?

Das halte ich für eher unwarscheinlich.

Doch du kannst ihn anzeigen!
Nach Paragraph 201 ist das Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Vorrausgesetzt du hast deine Stimme vorher nicht auch öffentlich hochgeladen.
Er muss deine Stimme schon aufgenommen haben, ohne das du etwas davon wusstest.

Glaubst du er wird estraft werden? Wenn ja was bekommt er so ca.

Wie alt ist er denn? Wenn er noch unter 21 ist wird er vermutlich ein paar Sozialstunden bekommen, eine bloße Ermahnung seitens der Staatsanwaltschaft ist auch möglich. Ist er über diesem Alter gehe ich von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage aus.