Ist man als Mieter verpflichtet, selbst Wasser aufzufüllen, auch wenn man dies gar nicht kann?

10 Antworten

Wer ist denn "mein" Klempner? Der vom Vermieter oder ein anderer? Wenn die Therme kaputt ist, solltest du dem Vermieter einen Mangel anzeigen und um Behebung auffordern.

Selbstverständlich kann auch Frau Wasser auffüllen.

Lass es Dir zeigen und dann handle, wie Dir erklärt wurde.

Das offenbare Leck in der Therme muss ein Fachmann entweder abdichten oder die Therme muss ersetzt werden.

Genau so sieht es aus, man muss es allerdings auch wollen !

.....das ist genauso als wenn Du ein Mietauto nimmst ..und müßtest Fehler selber beheben .. Für die Technik ist der Vermieter zuständig !!

Entweder ist ein Hausmeister, der Vermieter selbst oder eine Person, die eingewiesen wird dafür zuständig, nachzusehen, ob die Heizungsanlage genug Wasser hat. Da sollte nicht jeder rumfummeln. Ihr als Mieter solltet ein entsprechendes Schreiben verfassen.

Der Klempner hat Dir keine Anweisungen zu erteilen, nicht ohne Aufforderung des Vermieters und Dein Einverständnis. Aber lernen kann Frau das auch, Du solltest Dich nicht so verweigern.... Letztendlich liegt es doch in Deinem Interesse

du bist doch als Mieter eingezogen und nicht als Klempner. Alles was zur Instandsetzung gehört muss der Vermieter bewältigen und dafür sorgen, dass das unverzüglich erledigt wird.Setze ihm´schriftlich eine Frist von 10 Tagen, da Du nicht verpflichtet bist , das Wasser in einem Eimer in Deiner Wohnung aufzufangen,

Rechtlich könntest Du Deinen VM zu einer Sofortmassnahme verpflichten und bei Nichtvollzug einen Handwerker (Notdienst) selbst beauftragen, Die Kosten der Beseitigung des Mangels kannst Du dann mit Kaltmietzahlungen verrechnen. Aber aufpassen, es bekommt nicht immer dasjenige Recht welches Recht hat.