Ist man als Mieter verpflichtet einen Termin zur Vorabnahme zu machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde diesen Termin unbedingt vereinbaren. Dann kann nämlich festgestellt werden, ob etwas nicht in Ordnung ist und von Dir noch repariert werden muss. Es erspart Dir auch unangenehme Überraschungen bei der Endabnahme.

Der Vermieter sieht dann auch, was er eventuell auf seine Kosten noch vor einer erneuten Vermietung veranlassen muss. Ich als Vermieterin mache das immer so. Und eigentlich sind die Mieter immer froh, wenn vorher schon alles geklärt ist.

So ein Vorabnahme-Termin hat den großen Vorteil, dass die Endabnahme dann auch rasch über die Bühne geht, wenn jeder seinen Part erfüllt hat und die Kaution kommt dann eventuell auch früher zurück. Ich jedenfalls sitze nicht ein halbes Jahr auf der Kaution. Wenn alles in Ordnung ist, gebe ich Sie umgehend frei. Auch wenn die Betriebskostenabrechnung noch offen sein sollte.

Beispiel: Meine Mieterin ist zum 01.08.2020 ausgezogen, Vorabnahmetermin war im Juni inkl. Abschluss des Mietaufhebungsvertrages (so musste sie nicht drei Monate doppelte Miete zahlen), Endabnahme war am 30.07.2020, Freigabe der Kaution eine Woche später. Einzug neue Mietern 01.09.2020.

Ich selber konnte also auch gleich eine Liste machen, was ich noch zu tun hatte und was nicht Aufgabe der Mieterin war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei "berechtigten Gründen" muß einer Besichtigung durch den Vermieter zugestimmt werden und ich denke, den Wohnungszustand vor dem Auszug festzustellen ist sicher so ein wichtiger Grund.