Ist Geld für Verhinderungspflege pfändbar?
Hallo zusammen,meine Mutter bezieht Pflegegeld von der Krankenkasse. Zudem hat sie ein P-Konto bei ihrer Bank. Nun hat sie einen Teil des Geldes, der ihr im Jahr zustehenden Verhinderungspflege ausgezahlt bekommen,wodurch jedoch die Summe der Zahlungseingänge auf dem P-Konto das pfändfreie Einkommen erreicht bzw. überschritten hat. Nun blockt die Bank einen Teil dieses Pflegegeldes für Gläubiger. Das Geld für die Verhinderungspflege gibt sie jedoch an denjenigen weiter,der diese Pflegevertretung übernommen hat.
Ist das nun korrekt,dass die Bank dieses Geld,was ja kein Mehreinkommen für meine Mutter ist, einbehält und an Gläubiger weitergibt, oder wie kriege ich das Geld frei,dass wir die Pflegekraft bezahlen können?
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Empfangenes Pflegegeld gehört nicht zum Einkommen im steuerlichen Sinne. Für Pflegebedürftige kommt ein Behindertenpauschbetrag in Betracht, der unabhängig von Leistungen der Pflegeversicherung gewährt wird und das steuerliche Einkommen mindert.
da besteht also klärungsbedarf bei der bank.
Das Geld für Verhinderungspflege, wird nicht einfach so an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Da kann was nicht stimmen. denn Verwandte bis zum 2. Grad, auch verschwägert, erhalten keine Bezahlung und Entlohnung aus der verhinderungspflege. Und dann muss der Pflegekasse durch Belege nachgewiesen werden, dass die Verhinderungspflege erbracht wurde und der erbringer der Verhinderungspflege auch entsprechend entlohnt wurde. Erst danach zahlt die Pflegekasse die Gelder als Rückerstattung an den Pflegebedürftigen aus.
Zum anderen sind Gelder aus der Pflegeversixcherung kein Einkommen und kein Lohn, da diese ausschließlich zur Sicherstellung der Pflege vorgesehen sind.
Das müsst ihr mit der Bank unbedingt klären.
Richtig: Alle Gelder aus der Pflegekasse, die zur Sicherstellung der Pflege vorgesehen sind, sind NICHT Pfändbar. Deshalb schrieb ich im letzen Satz: Das müsst ihr mit der Bank unbedingt klären.
Legt denen die entsprechenden Gesetzestexte vor.
Weißt du,wo ich diese Gesetzestexte finde,die dazu passen?
Das Geld für die Verhinderungspflege kann auf ein fremdes Konto direkt oder auf das Konto des Pflegebedürftigen ausgezahlt werden,so kann man es auf dem Antrag ausfüllen.
Und das wollten wir jetzt an die Person,die meine "Vertretung" gemacht hat,weitergeben. Dafür ist es ja vorgesehen,das läuft also richtig.
Jedoch geht's mir um die Frage,weil die Auszahlung die Pfändungsfreigrenze des P- Kontos überschritten hat,und die Bank das Geld blockiert und es an Gläubiger weiterleiten will,ob sie das bei dieser Geldart,weil es sich ja um Pflegegeld handelt,pfänden kann.
Was ich bisher gefunden habe, verstehe ich so,dass es nicht pfändbar wäre.