Vorläufiges Zahlungsverbot.. Aufhebung wie lange?

2 Antworten

Mit anderen Worten, der Gläubiger hat eine Vorpfändung gegenüber dem Drittschuldner eingereicht. Bis der Gläubiger die aufhebt, vergehen locker 1 bis 2 Wochen.

Davon ausgehend, dass sich der Gläubiger an die Versprechung hält und wirklich die Bank heute oder morgen informiert, sollte es zügig gehen. Maximal einen Werktag.

Oft genug lügen einem Gläubiger aber auch an. Hast du das schriftlich, dass er die Vorpfändung aufhebt? Ich hoffe, du wirst nicht gezwungen, erfundene Gebühren zu bezahlen. So etwas wie Rateneinigungsgebühren u.ä.