15 Antworten

Nein, beide Beispiele stellen keine Notwehr im juristischen Sinne mehr dar. Notwehr ist nach §32 Strafgesetzbuch (StGB) die Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem Anderen abzuwenden. Gegenwärtig ist die Gefahr nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dann, wenn der gegenwärtige Angriff unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder aber noch anhaltend ist. Sobald der Täter entwaffnet ist, ist die Gefahr demnach nicht mehr gegenwärtig, da der Täter ohne die Waffe seinen Angriff nicht mehr fortsetzen kann und der Angriff demnach weder gerade stattfindet noch anhaltend ist. Insofern, wäre eine Tötung des Täters nicht mehr erforderlich und dementsprechend auch nicht mehr durch Notwehr gerechtfertigt. Möglich wäre es den Täter vorläufig festzunehmen, das darf nach §127 Strafprozessordnung (StPO) Jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt hat und die Indentität nicht feststeht. Möglich wäre also u.a. mit der Waffe auf ihn zu zielen und zu sagen, dass er ruhig liegen bleibt bis die Polizei eintrifft. Hier müsste man dann allerdings gut aufpassen, dass man von den eintreffenden Polizeikräften nicht selber für den Täter gehalten wird.

Mfg

Eigentlich müsstest du in der Lage sein, dir deine Frage selbst zu beantworten!
Evtl kommt man an seine Waffe, zielt auf den Kopf und drückt ab. 
Oder er wird überwältigt und totgeschlagen.

In beiden Fällen wäre der Straftatbestand für Mord erfüllt!

§ 32 Strafgesetzbuch (StGB)Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Meine persönliche Meinung ist:

"Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Essen, sowie den wirklichen schlimmen Amokläufen in der Vergangenheit an Schulen im In- und Ausland, halte ich die Frage für makaber und geschmacklos".

Ja, wäre völlig ok.

Seit dem einem Amoklauf an dieser einen Schule (fällt grad nicht ein), wo so viele umgekommen sind, schießen auch Polizisten ohne Vorwarnung auf Amokläufer.

§ 32Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

DerEinsiedler  13.05.2022, 15:18

"gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" -> das ist im vom FS genannten Beispiel nicht der Fall. Da war der Angriff noch in Vorbereitung.

Yakuzi 
Fragesteller
 13.05.2022, 15:19
@DerEinsiedler

Ich hab es aber so gemeint. Der link sollte nur die reale Gefahr aufzuzeigen.

LetsPlays  13.05.2022, 15:19
@DerEinsiedler

Die Frage richtet sich nicht nach dem Artikel sondern wurde durch diesen ausgelöst.

1. Evtl kommt man an seine Waffe, zielt auf den Kopf und drückt ab.

2. Oder er wird überwältigt und totgeschlagen.

In der 1.Situation ist unklar, was der Amokläufer gegenwärtig macht. Bedroht er mich gegenwärtig so, dass ich nur schießen, kann um ihn abzuwehren? Falls nicht, ist es rechtlich keine Notwehr und somit rechtlich nicht straffrei.

In der 2. Situation steht klar, dass er bereits überwältigt wurde, als greift er mich oder einen Anderen gegenwärtig nicht an. Damit ist auch dies keine Notwehr. Hier könnte es allerdings sein, dass man beim Überwältigen aus der Notwehrsituation weiter geschlagen hat, also evtl. ein sogenannter "Notwehrexzess" infrage kommt und man deshalb nicht bestraft wird.

Definition des Notwehrexzesses

In § 33 StGB heißt es: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Deinen Link habe ich bei dieser Antwort nicht betrachtet.

Egal ob Amok oder eine andere Gefährdung von Leben bin ich bereit den Jenigen der ein Leben gefährdet auch zu töten dafür trainiere ich auch, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Verwerflich ist es in meinen Augen nicht solange die Person Herr ihrer Lage war und nicht dazu gezwungen wurde.

Woher ich das weiß:Hobby
heurekaforyou  14.05.2022, 00:03
......bin ich bereit den Jenigen der ein Leben gefährdet auch zu töten dafür trainiere ich auch,......

Ist es schon soweit, dass du dich auf den Ernstfall vorbereiten und das Töten eines Menschen trainieren musst?

stolzerbg  14.05.2022, 13:40
@heurekaforyou

Gehört zur selbstverteidigung dazu ich trainiere im ramen des selbstschutzes nicht um als Killer durch die Gegend zulaufen.

stolzerbg  14.05.2022, 13:41
@heurekaforyou

Heutzutage wird ja schnell Mal ein Messer gezogen.