Tritt gegen Kopf ...Notwehr?

16 Antworten

Die Notwehrhandlung muss erforderlich und geboten sein. Erforderlich ist dabei das mildeste Mittel, das mit Sicherheit Erfolg verspricht. Hierbei gilt: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, hier ist die Rechtsprechung in der Auslegung relativ großzügig. Die Frage der Gebotenheit ist eine ethisch-moralische Abwägung, das verletze Rechtsgut darf nicht außer Verhältnis zum geretteten stehen. Hier in diesem Fall würde ich eine Notwehr bejahen.

das verletze Rechtsgut darf nicht außer Verhältnis zum geretteten stehen

Also das Leben eines Vergewaltigers ist höherwertiger als die sexuelle Selbstbestimmung einer Frau, also darf sie sich nicht letal verteidigen?

@stinkertum

Das habe ich nicht behauptet, im Gegenteil: "Hier in diesem Fall würde ich eine (erforderliche und gebotene) Notwehr bejahen."

Man sollte egal bei welcher Situation und egal ob mit oder ohne Gegenstand nicht auf den Kopf zielen. Z.B. in einer normalen Straßenschlägerei , sollte man als angegriffener (das Opfer) sich so wehren , dass man dem Angreifer möglichst nicht mit voller Wucht auf den Kopf schlägt. Genau so ist es bei der Selbstverteidigung mit z.B. einem Teleskopschlagstock. Wenn man diesen in DE rechtswidrig bei sich führt und den dann gegen jemanden/mehrere einsetzt die dir etwas wollen , dann sollte man niemals damit auf den Kopf schlagen. Vor Gericht wird das immer härter bestraft.

Notwehr (in diesem Fall Nothilfe) muss nicht verhältnismäßig sein!

Aber am Ende entscheidet der Richter...

Nicht zwangsläufig, häufig leitet die StA gar kein Verfahren ein.

Auch Notwehr oder Hilfe muss im Rahmen der Verhältnissmässigkeit stattfinden.

@PLOOS

Nein, das ist falsch. Weit verbreiteter Irrtum.

Du darfst im Rahmen der Notwehr jederzeit einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf dich oder andere abwehren. Die verhaltnissmässigkeit der Mittel muss aber gewahrt bleiben damit am Ende nicht du den schwarzen Peter bekommst.

Die verhaltnissmässigkeit der Mittel 

Nein, muss nicht. Weit verbreiteter Irrtum. Habe ich dir aber bereits gesagt, deswegen wundert mich, dass du das etwas später erneut postest.

Ich habe meine eigene Antwort gegeben da wusste ich nicht mal das Du das andere kommentiert hast

@PLOOS

Okay, sorry

Das mit dem Diebstahl würde ich aber so nicht schreiben... Wir sind doch nicht in Amerika...

Ich habe jetzt noch mal nachgelesen. Entweder hat sich da extrem was geändert oder man hat es uns vor 10 Jahren anders beigebracht. du hast natürlich recht!

Du darfst alles tun was in dem Moment erforderlich ist um die Straftat zu verhindern und ein "angemessenes Maß an Gewalt ist. Wie du es beschreibst würde ich das als angemessenes Maß bezeichnen. Nicht angemessen wäre es wenn du die Person erschießt oder mitm Laster überrollst.

angemessenes Maß an Gewalt ist.

Nein, das ist nicht gefordert. Das steht nirgendwo. Laut deiner Logik müsste sich eine Frau ja vergewaltigen lassen, wenn sie als Abwehrmittel nur eine Pistole hätte.

@stinkertum

DAS ist die Opfersicht. Es geht hier aber um den Außenstehenden der eine Person von dem Opfer wegzieht. Wie gesagt "angemessen". Wenn jemand versucht einen zu vergewaltigen und da liegt ein Stahlhammer kan nsie den dem Kerl auch über die Rübe ziehen.

@Kirschkerze

Auch bei Nothilfe ist keine Verhältnismäßigkeit benötigt.