Für Unbefugte verboten, illegal?

9 Antworten

Die ganze Sache ist letztendlich eine versicherungstechnische Frage. Dieser Bereich ist nicht für den öffentlichen Publikumsverkehr frei gegeben, sondern nur für Bedienstete, die dort ihre Arbeit verrichten müssen.

Passiert hier ein Unfall mit Personenschaden (Du knickst ganz einfach nur um), hat die Deutsche Bahn AG ein Problem. Kommt es zu einem Unfall mit Todesfolge (Du wirst vom Zug erfasst), hat die Bahn ein großes Problem!

Wieso dann müssten sie ja auch ein Problem haben, wenn sich jmd vor nen Zug wirft?

@QuestionAmHaven

Ja klar hat die Deutsche Bahn AG dann ein Problem - von wegen mit Kripo etc.

@QuestionAmHaven

"Wieso dann müssten sie ja auch ein Problem haben, wenn sich jmd vor nen Zug wirft?"

Ist die Frage ernst gemeint? Die Bahn hat bei einem solchen Unfall erhebliche Probleme durch Zugausfälle, Verspätungen und immense Kosten. Und für einen Lokführer ist es ein Erlebnis, das ihn ein Leben lang verfolgen wird.

@PeterSchu

Naja was die Lokführer sich erlauben (Streiks etc.) sollte man auch mal bedenken. Damit müssen sie rechnen. Sry aber momentan nur Weicheier/Moralapostel/Db Mitarbeiter am Start?

@QuestionAmHaven

"sich erlauben"? Das ist ein verfassungsrechtlich gesichertes Recht, aber mit Recht scheinst du ja grundsätzlich ein Problem zu haben.

 "damit müssen sie rechnen"? -du bist im Wortsinne a-sozial.

Und ich bin weder Weichei/Moralapostel/DB-Mitarbeiter.

@eni70

Leute, die andere Leute viele wichtige Termine versaut haben und dann noch unverschämt teuer sind, bekommen auch kein Mitleid.

@QuestionAmHaven

@QuestionAmHaven Ich habe mit den Leuten Mitleid, die deine verstümmelte Leiche von den Gleisen kratzen müssen!

Hallo QuestionAmHaven,

strafbar hast Du Dich mit dem betreten der Gleise nicht gemacht, aber Du hast mit dem Betreten der Gleise eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Und zwar sagt das Gesetz dazu folgendes:

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§ 62 EBO - Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge

(1) Die Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.

(2) Der Aufenthalt innerhalb der Gleise ist nicht gestattet, es sei denn, daß dies zur Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen worden ist.

(3) Bahnübergänge von Privatwegen ohne öffentlichen Verkehr, die als solche gekennzeichnet sind, dürfen nur von den Berechtigten und nur unter den dafür festgelegten Bedingungen benutzt werden. Bei Annäherung an diese Bahnübergänge und bei ihrer Benutzung ist besondere Aufmerksamkeit anzuwenden.

(4) Bahnübergänge von Privatwegen mit öffentlichem Verkehr dürfen Personen nur anlegen und dem öffentlichen Verkehr überlassen, sofern sie dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart haben und ihnen obliegende Sicherungsmaßnahmen durchführen

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Bist Du etwa amtlich dazu berechtigt gewesen, die Gleise an der Stelle zu übertreten, ganz sicher nicht.

Dieses Fehlverhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 64b EBO dar:

http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html

Auszug:

§ 64b EBO - Ordnungswidrigkeiten

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt

Diese Ordnungswidrigkeit wird wie folgt geahndet.

  • ohne Betriebsstörung: 25,00 Euro Verwarnungsgeld
  • mit Betriebsstörung: bis zu 10.000 Euro. Eine Betriebsstörung liegt vor, wenn der Bahnverkehr beispielsweise durch eine Sperrung der Gleise zum erliegen kommt oder wenn ein Zug wegen Dir bremsen muss.

Aber Achtung: Muss der Zug wegen Dir nicht nur bremsen, sondern eine Schnellbremsung einleiten, besteht die Gefahr, dass sich im Zug befindliche Personen durch die schlagartige Verzögerung verletzten.

Sobald diese Gefahr besteht befindest Du Dich nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenbereich, sondern  im Straftatbereich des folgenden Gesetzes:

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gem. 315 StGB

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315.html

Da es bei Dir aber noch nicht einmal zu einer Betriebsstörung, geschweige denn zu einer Gefährdung  gekommen ist, will ich hierdrauf auch nicht weiter eingehen.

Du hättest im Falle einer Ordnungswidrigkeitenanzeige lediglich ein Verwarnungsgeld von 25,00 Euro zahlen müssen.

Und im Falle, dass Du einen Zug oder eine Stromschiene übersehen hättest, hättest Du das mit dem Leben bezahlt.

Schöne Grüße
TheGrow

Saubere Antwort :) Danke 

Bei uns ist auch so ne Stelle, wo immer mal wieder jemand über die Gleise läuft, um abzukürzen. Da nimmt die Bundespolizei dann 25€. Aber richtig teuer wird es wohl, wenn gerade ein Zug kommt, und der wegen dir eine Notbremsung einleitet, oder wenn jemand die Polizei anruft, und meldet Personen im Gleis

Nene, der Zug stand da schon ne ganze Weile. Aber gut zu wissen

 § 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr.

Nicht spassig, vor allem, wenn du gerade auf Bewährung bist.

Um dich und andere nicht zu gefährden, empfehle ich den ausgeschilderten Weg zu nehmen, denn du bist nicht befugt, die Abkürzung zu nutzen.

Nee, ist "nur" §28 eisenbahngesetz .. Aus dem perfiden Grund, dass er für den Zug kein Hindernis darstellt. Aber 10k Euro Bußgeld reichen auch ;)

@SaltyCat

Da haben wir wohl eine/n DB Mitarbeiter/in :D

10K Bußgeld schätze ich ist die Menge, die Maximal verhängt werden darf (?) Dann sind es im schlimmstenfall ein paar 100€

wenn die DB dir erlaubt hat, diesen Weg zu benutzen, bist du befugt . Ansonsten nicht, ist doch ganz einfach.

Echt oder?