Ist es möglich ein zweite GbR zu gründen mit der selben Person mit der man schon eine GbR führt?

1 Antwort

Grundsätzlich darf man soviele Unternehmen Gründen wie man will, allerdings darf man sich dadurch keine steuerrechtlichen Vorteile erschleichen so wie in Eurem Fall beabsichtigt, damit läge ein Verstoß gegen§ 42 Abs. 2 AO vor. Da eine Gewerbe Anmeldung und die Eintragung ins Handelsregister dem Finanzamt nicht verborgen bleibt, gibt es keine Möglichkeit zu splitten. Einzig die Möglichkeit ein rechtlich unabhängigees Unternehmen zu gründen würde eine erneute Kleinunternehmer Regelung in Kraft setzen. (andere Gesellschafter oder anderer Einzelunternehmer) sobald aber Gelder auf identische Konten fließen, fliegt der Fall auf.

Nicht anders geht es aber au,ch jedem Minijobber.... Er darf ein Arbeitsverhältnis unter 450 Euro haben. Die Aufnahme eines zweiten Minijobs macht ihn Einkommensteuer pflichtig.

Sofern kein Produkt oder keine Dienstleistung angeboten wird, für das keine Umsatzsteuerpflicht besteht, sehe ich keine Möglichkeit die Umsatzsteuer zu umgehen.

Andre09876 
Fragesteller
 14.03.2016, 18:18

Danke für die Info.

Die Umsatzsteuer wird wohl bleiben.

Gewerbsteuer fällt weg da unser freiberufliche Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig ist.

Gruß

verreisterNutzer  15.03.2016, 10:25
@Andre09876

Dafür habt ihr aber die Möglichkeit alles was an Aufwendungen für die GbR erforderlich ist auch von den Umsätzen abzuziehen.... Nur ein kleines, aber immerhin ein Trostpflaster.
Und wer in Deutschland sein Geld verdient sollte es auch in Deutschland versteuern.