Ist es möglich ein zweite GbR zu gründen mit der selben Person mit der man schon eine GbR führt?
Hallo. Ich habe gelesen das es möglich ist mehr als ein GbR zu gründen.
Der Hintergrund ist das wir eine Dienstleisung als Freiberufler Gbr anbieten die an verschiedenen Orten ausgeübt wird und auch viele verschiedene Vertragspartner hat.
Die Kleinunternehmerreglung geht bis 17500 € da sind wir drüber. Die Umsatzsteuer ist für uns eher schlecht da sie unser Dienstleistung nur teurer macht.
Ich habe das so verstanden das es leider nicht geht ein zweite GbR zu gründen um die Kleinunternehmerreglung ein zweites mal zu bekommen da § 42 Abs. 2 AO dieses verbietet. Da ja dann für den Staat die Umsatzsteuer wegfallen würde.
Wenn Jemand einen andere Idee oder Vorschlag hat wie man legal zu besseren steuerlichen Konditionen kommt, würde ich mich freuen. Danke für die Antworten.
1 Antwort
Grundsätzlich darf man soviele Unternehmen Gründen wie man will, allerdings darf man sich dadurch keine steuerrechtlichen Vorteile erschleichen so wie in Eurem Fall beabsichtigt, damit läge ein Verstoß gegen§ 42 Abs. 2 AO vor. Da eine Gewerbe Anmeldung und die Eintragung ins Handelsregister dem Finanzamt nicht verborgen bleibt, gibt es keine Möglichkeit zu splitten. Einzig die Möglichkeit ein rechtlich unabhängigees Unternehmen zu gründen würde eine erneute Kleinunternehmer Regelung in Kraft setzen. (andere Gesellschafter oder anderer Einzelunternehmer) sobald aber Gelder auf identische Konten fließen, fliegt der Fall auf.
Nicht anders geht es aber au,ch jedem Minijobber.... Er darf ein Arbeitsverhältnis unter 450 Euro haben. Die Aufnahme eines zweiten Minijobs macht ihn Einkommensteuer pflichtig.
Sofern kein Produkt oder keine Dienstleistung angeboten wird, für das keine Umsatzsteuerpflicht besteht, sehe ich keine Möglichkeit die Umsatzsteuer zu umgehen.
Dafür habt ihr aber die Möglichkeit alles was an Aufwendungen für die GbR erforderlich ist auch von den Umsätzen abzuziehen.... Nur ein kleines, aber immerhin ein Trostpflaster.
Und wer in Deutschland sein Geld verdient sollte es auch in Deutschland versteuern.
Danke für die Info.
Die Umsatzsteuer wird wohl bleiben.
Gewerbsteuer fällt weg da unser freiberufliche Tätigkeit nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Gruß