Ist es juristisch strafbar Stundenzettel zu fälschen?

5 Antworten

Schaut mal: 

Täter in diesem Sinne ist nur der Arbeitgeber, nicht der betroffene Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes (und damit aber auch die Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers als beauftragte Personen). Als Täter kommen auch vom Arbeitgeber beauftragte Personen in Betracht, z. B. Abteilungs- oder Betriebsleiter, leitende Angestellte, die für den Arbeitgeber Weisungen erteilen. Sind mehrere an der Verwirklichung der Ordnungswidrigkeit beteiligt, so kann jeder von ihnen zur Verantwortung gezogen werden.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitszeit-112-straf-und-bussgeldvorschriften-22-und-23-arbzg_idesk_PI13994_HI1427324.html
 

DerHans  13.12.2016, 10:39

Seit wann ist Abrechnungsbetrug und Lohndumping eine "Ordnungswidrigkeit"?

Das ist ganz eindeutig Betrug. 

Du erschleichst dir damit ja einen Vermögensvorteil

XeniaXenia78 
Fragesteller
 12.12.2016, 21:10

Es geht hier um den Arbeitnehmer der die Zettel im Auftrag des Chefs fälschen soll. Daß der Chef großen Ärger bekommen kann ist klar, aber was ist mit dem Arbeitnehmer? Der Arbeitnehmer hat Angst sich zu weigern, weil das zu schlimmen Auseinandersetzungen führen würde. Aber die Frage ist ob er sich in irgendeiner Art und Weise strafbar macht, wenn er die Anweisungen befolgt.

DerHans  13.12.2016, 10:37
@XeniaXenia78

Für den Arbeitnehmer ist das Beihilfe zum Betrug.

Er kann sich auch nicht auf den "Befehlsnotstand" berufen.

sicher ist das strafbar

er umgeht damit vorsätzlich arbeitsschutzbestimmungen

XeniaXenia78 
Fragesteller
 12.12.2016, 21:08

Ich habe das gefunden, das spricht eher für eine Ordnungswidrigkeit: 

Straf- und Bußgeldvorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz

Im Arbeitszeitgesetz sind in den Artikeln §§ 22 ff. Bußgeldvorschriften und sogar Strafvorschriften geregelt. Verstößt der Arbeitgeber durch Anordnung zusätzlicher Arbeitszeit gegen das Arbeitszeitgesetz, dann handelt er zumindest ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dabei haftet der Arbeitgeber nicht nur für vorsätzlicher Verhalten, sondern auch für Fahrlässigkeit.

DerHans  13.12.2016, 10:41
@XeniaXenia78

Wenn Abrechnungszettel aktiv gefälscht werden, ist das glasklar Betrug.

Dabei wird auch nicht nur der einzelne AN geschädigt, sondern das gesamte Sozialsystem wird betrogen

Da er auch das Mindeslohngesetz beugt ist es sogar eine Straftat.

Betrug ist strafbar.