Ist es heute noch zulässig eine Abschleppachse zu benutzen auch wenn sie eine Betriebserlaubnis hat.Mir ist aufgefallen man sieht keine mehr im Einsatz?
3 Antworten
Ich kenne die Schleppachse aus meiner lehrt´zeit , eine klasse Einrichtung Nur hatte die den Nachteil das die ganze Geschichte recht hochlastig und damit nstabil war und man wirklich sehr vorsichtig fahren mußte um den nicht abzuladen.
Für die heutige Zeit machcht sowas bestenfalls für den privaten Schraubereinsatz noch Sinn weil die klein und zulassungsfrei sind.. den Beleuchtungsbalken + Kabelstrang muß man auch anbringen ohne den Kundenwagen zu zerkratzen ist auch eine Herausforderung für so manchen..
Das die angetriebene Achse ist die die angehoben werden muß weil die heutigen Getriebe keine Sichelpumpe mehr haben die im Schub oder Zugbetrieb das Getriebe geschmiert haben..
Dann noch die Lenkung so befestigen / einrasten das das Gespann Geradeausläuft erfordert wissen und etwas sagen wir Mut . Das ist nicht ganz so einfach wie es mal eben aussieht.
Da ist der Transportanhänger doch erheblich einfacher, denn da müßen noch nichtmal alle Räder drannsein ( Unfallfahrzeug ) und man kann trozdem sicher transportieren.. und ggf sogar als Stellplatz nutzen um nicht zugelassene Fahrzeuge mal eben zwischenzulagern..
Zu meiner lehrzeit hat so ein guter Hänger mal eben 12-15 000 DM gekostet , heute gibt es die schon für drei bis fünftausend Euronen aus dem Osten.. Allerdings würde ich die nieh an meine Zugmnaschine hängen den trotz teils höherer Zuladung und EU Zulassung sind die Teile äusserst gefährlich..
Erklärung : Bei beladenem Hänger beginnt sich dieser je nach Strassenzustand zu verwinden was zu einem Eigenlenkverhalten führt. Das kommt zB auch insbesondere bei Spurrillen auf Autobahnen vor und wenn das passiert hat selbst ein erfahrener Fahrer selbst mit schwerer Zugmaschine die größten Probleme nicht im Graben zu landen oder den Hänger umzuwerfen.
Wenn ich sehe was mit welchen Zugfahrzeugen auf deutschen Autobahnen unterwegs ist und mit welchen Geschwindigkeiten wird mit Angst und Bange den das kann nicht gutgehen. Die Unfallstatistig erzählt ein Übriges..
Joachim
In Deutschland ist die Abschleppachse als Abschlepphilfe zulassungsfrei,
somit nicht zugelassen für den Fahrzeugtransport über längere Strecken,
sondern nur als Notmaßnahme im Falle des Liegenbleibens bis zur
nächsten geeigneten Werkstatt. Andernfalls werden zusätzliche technische
Maßnahmen am Anhänger notwendig sowie erweiterte Führerscheinpflichten
für den Fahrer des ziehenden Fahrzeuges. Zu beachten ist die geänderte
StVZO vom Januar 2010 (Wegfall des § 18). In Österreich ist eine
Abschleppachse in unbeladenem Zustand wie ein Anhänger zu behandeln -
das bedeutet, dass sie entweder ein eigenes Kennzeichen benötigt und
Haftpflichtversicherung zu bezahlen ist, oder dass sie ein nicht zum
Verkehr zugelassener Anhänger ist und damit nur maximal 10 km/h gefahren
werden darf.
Ich wundere mich immer, daß hier auf GF solche Fragen gestellt werden. Da kommen dann Antworten von Laien, die meist stümperhaft sind. Aber mit Google oder mir Wiki (s.o) hat man doch sofort die richtige Antwort.
Du meinst einen "Nachläufer"?
Mir ist nichts davon bekannt, daß die verboten worden sind. Aber in Betrieb gesehen habe ich auch seit Jahr und Tag keinen mehr.
Soweit ich weiß, fallen die Nachläufer unter §§ 30 und 31 StVZO.