Ist es Pflicht eine Lastschrift mit der Saga zu machen?

11 Antworten

Der Vermieter hat Anspruch auf pünktliche Mietzahlung. Wie das geschieht, ist erstmal egal. Gesetzlich gibt es da keinen Anspruch auf Lastschrift. Aber Du und Dein Vermieter schließt ja einen Vertrag. Was darin steht, ist dann für euch beide bindend.  Also schau mal in Deinen Mietvertrag, was da vereinbart ist oder vereinbart werden soll. Wenn im Vertrag Lastschrift steht und Du das unterschreibst, dann ist das dann halt Pflicht.

Nein es ist keine Pflicht, Hauptsache die Miete geht ein.

Aber eine Lastschrift ist auch nicht verkehrt. Die Vorteile hat man Dir geschrieben.

Ich aber habe lieber auch selber die Kontrolle und fast alle Sachen werden überwiesen.

Es ist nur deine Pflicht, die Miete pünktlich zu bezahlen. Du musst nicht einmal einen Dauerauftrag machen, du kannst auch jeden Monat manuell überweisen. (Ist aber keine gute Idee - wie schnell hat man das mal vergessen!)

Danke weiss dann Bescheid.

Zumindest Großvermieter streben an, dass sie die Miete per Lastschrift einziehen dürfen. Dafür brauchen sie die schriftliche Erlaubnis des Mieters. Gezwungen werden darf dazu kein Mieter, es besteht also diesbezüglich keine Pflicht, auch wenn Anderes im Mietvertrag stehen sollte. Die Wahl hat der Mieter.

Bei Einzelüberweisung muss die Miete lediglich bis 3. Bankarbeitstag des Monats angewiesen und nicht auf dem Konto des Vermieters sein. Da kann es passieren, dass die Miete erst am 5., 6., oder 7. Monatstag auf dem Konto ist, trotzdem ist sie fristgerecht gezahlt.

 

"Ich mag keine Lastschriften ich bevorzuge Daueraufträge da lässt man sich nicht entmündigen."

Wieso entmündigt??? Du kannst doch Lastschriften innerhalb einer bestimmten Zeit widersprechen und bekommst das Geld wieder zurück. Und: Sie SAGA GWG ist ein "Großer Laden". Da ist es kostengünstiger für deren Betrieb, die Miete per Lastschrift einzuholen. Bei Daueraufträgen muss die SAGA ja noch immer separat den Mieteingang verbuchen. Das entfällt bei einem Lastschrifteinzug. Ich bezahle Miete nur per Lastschrifteinzug...

Würde ich nie mehr machen - wenn sich die Miete mal wegen einer Reparatur erhöht, ist das Geld nämlich weg, bevor am widersprechen kann.

So geschehen bei meiner Mutter nachdem eine aufwenigen Dachreparatur durchgeführt wurde: Dass die Miete im Folgemonat einmalig um ein Drittel höher war, hat man den Mietern erst mitgeteilt, nachdem das Geld abgebucht war; sich auf einen Rechtsstreit einzulassen dazu hatte neimand die Nerven und man hat es dann eben akzeptiert. es war ja auch durchaus in Ordnung die Kosten auf alle Mieter umzulegen, aber man hätte es zumindest mitteilen müssen.

Bei einem Dauerauftrag kann sowas nicht passieren, denn da wird nur die festlegte Summe abgebucht und nicht plötzlich irgendwelche Gebühren oder Sonderkosten des Vermieters - und genau deshalb bestehen Vermieter wie Saga und Vonovia, früher Annigton - die nicht zu Unrecht einen schlechten Ruf haben - auf Lastschriften.

Ein seriöser Vermieter hat nichts gegen einen Dauerauftrag einzuwenden - warum denn auch?

Es sei denn, man möchte unbemerkt versteckte Kosten abbuchen - Rechtstreitigkeiten darüber gab es schon genügend

@dandy100

Versehst du es geht um Bewegungsfreiheit. Oder bist du schwer vom Begriff.

@dandy100

Da liegst du falsch:Wenn du Geld überweist-ist es futsch.Wenn du Geld abbuchen läßt,hast du ein Widerrufsrecht.Informier dich!

@dandy100

wenn sich die Miete mal wegen einer Reparatur erhöht, ist das Geld nämlich weg, bevor am widersprechen kann.

Man hat bekanntlich 8 Wochen Zeit, einer Abbuchung zu widersprechen.

Ist schon komisch?Lastschrifteinzug und Einzugsermächtigung haben dieselbe Bedeutung?Kann mir jemand diese verbale/rhetorische  Unwirklichkeit mal erklären?

@sinari

Grins. Wir reden von Daueraufträgen. Guten morgen sinari.

@sinari

"Lastschrifteinzug und Einzugsermächtigung haben dieselbe Bedeutung?"

"Lastschrifteinzug" ist der Vorgang der Belastung des Kontos mit dem einzuziehenden Betrag. "Einzugsermächtigung" (heute SEPA-Lastschriftmandat) ist lediglich die von jemandem einem anderen erteilte Ermächtigung, Geldbeträge von einem Konto einzuziehen.