Ist eine Verwaltungsgebühr von 150 € beim Mieterwechsel in einer WG zulässig?

6 Antworten

Das darf der Vermieter nicht! Diese Verwaltungskosten muss der Vermieter tragen:

Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss dieses Vertrags verbunden
sind, zu Lasten des Mieters gehen"(Urteil vom 15. Mai 1991, VIII ZR 38/90)

Frag sie nach der Rechtsgrundlage! Rein rechnerisch entspräche die "Gebühr" einem Stundenlohn von 300 EUR bei einem Aufwand von 30 Minuten.

Ich halte die Forderung für unzulässig.

Ist es nicht.

Aber, die Vermieterin muß nicht endlos Mieterwechsel dulden.

Irgendwann kann sie sagen Schluss mit lustig.

Wobei dieser Zusatzvertrag auch als Individualvereinbarung gelten könnte. Dann wäre sie zulässig und wirksam.

Also Gebühren kann man prinzipiell für alles erheben. Das klingt immer ganz nett.

Mir scheint nur der Betrag dafür sehr hoch und ich muss mich schon arg täuschen, wenn der Vermieter willkürlich während der Vertragslaufzeit die Vertragsbedingungen nach Lust und Laune ändern kann.

Dafür gibt es aber den Mieterschutzbund mit dem ich das und die Höhe dieser Gebühr absprechen würde.

Bei uns wurde bei einer ET-Versammung einstimmig bei Ein- und Auszug ein bestimmter Betrag vom Eigentümer einer Wohnung beschlossen. Meistens hinterlassen Ein- und Auszüge oftmals Schäden....und diese müssten alle Eigentümer bezahlen. Finde das vollkommen i.O. Muss allerdings in den Mietverträgen beim Einzug festgehalten und unterschrieben sein