Mieterwechsel bei Wohngemeinschaften?

2 Antworten

WG-Mietverträge als rechtswirksame Mietverträge gibt es nicht. Die von dir beschriebene Konstellation zeigt an, dass es zwischen der Hausverwaltung als Vermieter und der Mieterpartei, bestehend aus vier Mietern, einen normalen, unbefristeten Wohnungsmietvertrag gibt. Wenn im Mietvertrag eine Klausel besteht, die das Wechseln der Hauptmieter zulässt, dann kann so weiter verfahren werden. Sollte jedoch in der letzten Vereinbarung nach Mieterwechsel jener Satz stehen, der einen Mieterwechsel nicht mehr zulässt und von allen Beteiligten unterschrieben wurde, dann ist das eine wirksame Änderung des Mietvertrages, die in Zukunft Anwendung zu finden hat.

Umgehungen dieser Vereinbarung sind nicht möglich.

Die Wohnung ist im Mietvertrag, welcher seit über 8 Jahren besteht, nicht ausdrücklich als WG angegeben

Damit ist das von Dir benannte Urteil des LG Berlin schon hinfällig. Dort wurde ursprünglich ein WG-Vertrag abgeschlossen. Das ist bei Euch nicht der Fall.

Ein Gewohnheitsrecht aufgrund der vergangenen Nachträge lässt sich hier auch nicht ableiten.

Daher stellt sich für die Wohngemeinschaft nun die Frage ob die Klausel in ihrem Vertrag ungültig ist und sie einen Mieterwechsel gegenüber den Vermieter durchsetzen kann, da bald einer der Bewohner ausziehen möchte.

Die Klausel ist zum einen gültig, zum anderen hätte diese auch gar nicht erwähnt werden müssen, da die Form und Kündigung bei (Miet)verträgen per Gesetz/Urteile definiert wird.

Ein Vertrag kann grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien (also auch Vermieter) geändert werden. Verweigert der Vermieter seine Zustimmung, bleibt nur die einseitige Willenserklärung der Mieter, die da heißt: Kündigung des Mietverhältnisses.