Höhe der Nebenkosten für Einzug im 4.Quartal "normal" zulässig?

3 Antworten

lass dir erst einmal alle Belege zeigen und sprich mit den Nachbarn und schau dir an, ob ihr da im Rahmen liegt. Keiner muss dich darauf hinweisen, dass, wenn du im Winter einziehst, du höhere Nebenkosten bezahlen musst, denn der Abschlag der Nebenkosten ist ein Durchschnittswert aus Sommer und Winter. Im Sommer 0 Verbrauch, im Winter 100%. deshalb ist es logisch, dass du nachzahlen musst. Die Höhe, wie gesagt, musst du anhand der Rechnungen klären...

Im Sommer 0 Verbrauch, im Winter 100%.

Oder mehr. Sind doch die tatsächlichen Heizkosten bzw. der Verbrauch in der Heizperiode 2 - 3 x höher als sonst.

Lass dir die Belege zeigen und frag ggf. einen Experten - zB Mieterbund.

Wenn die Heizung mit 100 Euro pro Monat berechnet wird (ganz schön viel), dann wäre der verbrauchsabhängige Teil 50 Euro - der andere bleibt konstant, denn die Wohnung ist im Winter nicht größer. Demzufolge hättet ihr eine Nachzahlung von 300% ! Das klingt nach Rechenfehler beim Vermieter. Zumindest darf er nur die Hälfte des Mehrverbrauchs nachfordern. Also anhand der tatsächlichen Kosten nachrechnen.

Ich finde dies ziemlich dreist, sowas muss man uns doch vorher sagen?! Wenn der Vermieter weiß, dass ein Mieter enorm nachzahlen muss;

Das weiß er ja selbst erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Mietbeginn in bzw. zu Anfang der Heizperiode bedeute fast immer eine Nachzahlung. Besonders für Heizkosten, da kein angespartes Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten (Mai - September) vorhanden ist. Somit treffen den Mieter die tatsächlichen Heizkosten in vollem Umfang.

So ähnlich hat der Vermieter das ja auch erklärt.

Für das Jahr 2013 ist auch noch zu berücksichtigen das das 1. Halbjahr regional extrem kalt war. Die Heizperiode ging bis in den Mai und selbst der Juni war noch nicht wirklich heizfrei.

Was sich auf die Gesamtheizkosten des Hauses und somit auch auf Mieter auswirkt die im 3. oder 4. Quartal (auf diese besonders) eingezogen sind.