ist ein schreiben ohne Unterschrift gültig?
Hallo, mich würde interessieren, ob ein schreiben ohne Unterschrift rechtskräftig ist
dachte weill es ein verwaltungs akt ist
12 Antworten
Privatrechtliche Verträge kommen auch mündlich zustande.
Eine Klage oder ein schriftliches Vertragsangebot müsste im Fall 1 dem Gericht oder im Fall 2 dem anderen Vertragspartner schriftlich und mit Unterschrift zugehen, um Rechtskraft zu entfalten. Auch einseitige Erklärungen wie der Widerruf, die Rücktritrserklärung oder die Kündigung muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen.
Anträge oder Widersprüche an Behörden bedürfen der Unterschrift.
Was soll nicht stimmen? Meine Aussage stimmt zu 100% im ersten Ausschnitt deiner Frage.
Ich würde mal auf mein Datum gucken. Wenn dir erst nach 10 Minuten einfällt, endlich eine sinnvolle Antwort zu tätigen, musst du dich nicht wundern, dass man nur mit den bishe geschriebenen Zeilen arbeiten kann.
- Zum Nachttag nach 10 Minuten: Klar ist ein VA in der Leistungsverwaltung ohne Unterschrift gültig. -
dachte weill es ein verwaltungs akt ist
Denken ist Glückssache.
Bescheide und andere Verwaltungsakte, die maschinell gefertigt wurden, entfalten auch ohne Unterschrift Gültigkeit, das ist in einer Reihe von Gesetzen entsprechend geregelt.
Es kommt darauf an was du mit "Schreiben" meinst. Grundsätzlich ist keine form vorgeschrieben, ausnahmsweise aber doch. zB müssen Kündigungen schriftlich (also mit handschriftlicher Unterschrift) sein, wenn man ein Grundstück kauft, muss es sogar notariell beurkundet sein.
Ob eine Unterschrift nötig ist, hängt also davon ab was mit dem Schreiben bezweckt wird.
Das kommt darauf an, was es ist oder wie es erstellt wurde. (Das würde dann wohl irgendwo im Kleingedruckten als Hinweis stehen.)
ich hab gelesen das auch maschinell erstellte schreiben nicht ohne Unterschrift gültig sind da es ein Verwaltung Akt ist
Tja, stellt sich die Frage wo du das gelesen hast.
So halte ich mich auch an Malefice666. Das habe ich so auch schon im Kleingedruckten gelesen. Ich wüsste also nicht, warum das nicht gelten sollte. :)
was wilslt du damit sagen
Das, was ich geschrieben habe. Was ist daran unklar?
ich hab gelesen das auch maschinell erstellte schreiben nicht ohne Unterschrift gültig sind da es ein Verwaltung Akt ist
Wahrscheinlich auf irgendwelchen Reichsbürger-Websites.
Es gibt Regelungen in diversen Gesetzen, nach denen maschinell erstellte Schreiben auch ohne Unterschrift Gültigkeit entfalten.
Es gibt sogar ein beweiss von ein Gericht
Ich weiß nicht, wo du das gelesen hast, habe aber eine gewisse Idee. Schau mal lieber ins Verwaltungsverfahrensgesetz, da wirst du schlauer.
Verwaltungsakte können nur von Behörden erlassen werden. Ein Schreiben, dass nicht von einer Behörde kommt, ist NIE ein Verwaltungsakt.
Und auch Verwaltungsakte können ohne Unterschrift ergehen.
Aber ist es nicht so das mit der Unterschrift derjenige für den Inhalt haftbar ist?
Nö, woraus sollte sich sowas ergeben?
Für die Tätigkeiten eines Arbeitnehmers haftet der Arbeitgeber, sofern nicht der Arbeitnehmer nicht vorsätzlich gegen Vorgaben des Arbeitgebers verstößt.
Für die Tätigkeit eines Beamten haftet der Dienstherr, sofern der Beamte nicht mindestens grob fahrlässig gegen Vorgaben des Dienstherrn verstößt.
das stimmt nicht