Ist ein Kopfhörer Steuerlich absetzbar?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine Frage. Ich habe jetzt am dem 1.1 einen neuen fulltime homeoffice job (Vorher hatte ich auch viel homeoffice das ganze Jahr über). Ich habe mir jetzt schon einen Stuhl gekauft den ich zu 100% nur für die Arbeit nutzen werde. Den kann ich ja 100% dann auch abschreiben, richtig? ich hatte noch nie was mit Steuererklärung oder sonstiges zu tun gehabt daher bin ich grade etwas auf dem Schlauch. Wie bzw. wo gebe ich das ganze an?
Eine weitere wichtige Frage wäre kann ich Kopfhörer absetzten? ich werde wohl oder übel 4-5 Stunden am Tag mit Kopfhörern sitzen müssen wenn nicht mehr, da brauch ich natürlich bequem und habe Kopfhörer für 500 euro ca angepeilt. Kann ich die auch absetzten? Kann ich noch was absetzten? ich habe dieses Jahr recht viel Homeoffice gemacht mehr als 8-9 Monate aufjedenfall..
Danke :)
Kann ich noch etwas absetzten? ich habe bestimmt ca 9-10 Monate im homeoffice dieses Jahr verbracht.
2 Antworten
Wenn es reine Kopfhörer sind, wird das nicht klappen. Wenn es eine Kombi mit Mikro ist, so dass du lange Telefonate führen kannst dann denke ich, daß es klappt.
Hmm... danke. Ich frag mal morgen beim Finanzamt zur Sicherheit nach :)
Du wirst sowohl den Stuhl, als auch die Kopfhörer nicht steuerlich absetzten können. Das wird das Finanzamt nicht anerkennen, da du diese Dinge genauso gut privat benutzen könntest.
Machst du Homeoffice wegen Corona oder wirst du auch, wenn Corona vorbei ist, Homeoffice machen?
Ich werde auch weiterhin im homeoffice arbeiten wenn Corona vorbei ist. Mein alter Job, da war es genauso ich habe nur im Homeoffice gearbeitet ab und an getroffen.
Dann habe ich mich getäuscht. Da dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung darstellt ist der Stuhl gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 HS. 2 i.V.m § 9 Abs. 5 S. 1 EStG absetzbar. Die Kopfhörer werden wohl aber nicht anerkannt.
Das ist auch ein Problem was mich verwirrt. Ich habe kein klassisches Arbeitszimmer in dem sinne.. Es ist mein Schlafzimmer, das müsste aber auch gehen oder?
Da weiß ich persönlich auch nicht weiter. Frag da am besten einen Steuerberater oder jemanden von deinem zuständigen Finanzamt.
Also ich habe grad nochmal auf mein Skript geschaut und da heißt es sinngemäß: " Ein Raum, der mit einem Teil der Fläche nicht unerheblich auch privat genutzt wird, kann nicht berücksichtigt werden, z.B. Arbeitsecke im Wohnzimmer --> Abtrennung vom Wohnbereich erforderlich". Somit sieht es schlecht aus.
Naja, ich muss ja 8 Stunden am Tag von zuhause Arbeiten.. ich muss ja irgendwo draufsitzten :D? oder verstehe ich es falsch. Es ist ja ein Homeoffice job auch im Vertrag angegeben. Ich dachte fürs Homeoffice geht sowas? Zählt das nicht zu Werbungskosten?