ist das Pflegegeld ,das ich für meine Mutter erhalte,steuerfrei

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Für Deine Mutter, die ja die Anspruchsberechtigte ist, sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung, ergo das Pflegegeld, steuerfrei nach § 3 Nr. 1 a EStG. Sie gibt das Geld dann an die pflegende Person weiter. Wäre dies ein Pflegedienst, dann gehörte das Pflegegeld zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Übernehmen nahe Angehörige die Pflege, dann sind die Einnahmen nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei, sofern die Beträge nach SGB nicht überschritten werden. Wenn nur das ganz normale Pflegegeld an Dich weitergereicht wird, ist dies nicht steuerpflichtig und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Hi, alle 3 Stufen des Pflegegeldes sind S T E U E R F R E I ! Der zu Pflegende muss aber mit dir verwandt sein ! OK:

Nicht du bekommst das Pflegegeld sondern deine Mutter. Dir wird es evtl. auf dein Kontogezahlt. denn das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu.