Insolvenzverwalter Zahlt letzten lohn nicht

2 Antworten

Ich hab mich heute telefonisch beim Insolvenzverwalter Informiert über die ausstehende Zahlung mir wurde mitgeteilt das es kein Geld mehr gebe. Es wäre keins mehr da.

So ist es. Insolvenzgeld gibt es nur für 3 Monate; Du hast daher zwar eine Forderung gegen den AG auf Zahlung des ausstehenden Lohns, musst diese aber aufgrund der Insolvenz schriftlich (!) beim Insolvenzverwalter einfordern. Der wird Dich als weiteren Gläubiger in die Gläubigerliste aufnehmen, aber wenn Dir der Verwalter bereits sagt, dass keine Masse vorhanden ist, ist das wenig hilfreich. Insofern geht es Dir genausop wie allen anderen Gläubigern - Du wirst hier nichts mehr erhalten, weil nichts mehr da ist, was verteilt werden könnte (Quote Null).

verreisterNutzer  10.07.2014, 23:26

Nur zu meinem Verständnis:

° Heißt das, er wäre gut beraten gewesen, wenn er im Juni 2014 (d.h. im vierten Monat) garnicht mehr gearbeitet hätte?

° Hätte der Insolvenzverwalter den Mitarbeitern nicht zeitgerecht kündigen müssen?

° Hätten nicht auch sonstige Behörden (z.B. das Arbeitsamt) auf diesen Umstand aufmerksam machen müssen?

° Wer ersetzt nun den Lohn für den ausgefallenen Monat, bzw. ab wann laufen die Lohnersatzleistungen (ALG I oder ALG II) ?

Dank im Voraus, Gruß Nightstick

FordPrefect  11.07.2014, 08:19
@verreisterNutzer

° Heißt das, er wäre gut beraten gewesen, wenn er im Juni 2014 (d.h. im vierten Monat) garnicht mehr gearbeitet hätte?

Er wäre auf jeden Fall besser beraten gewesen, sich entweder bei der Gewerkschaft oder bei einem RA für Arbeitsrecht rechtzeitig Auskunft über die Vorgehensweise einzuholen. Jetzt ist es nämlich zu spät.

° Hätte der Insolvenzverwalter den Mitarbeitern nicht zeitgerecht kündigen müssen?

Nein. Erst wenn das Verfahren mangels Masse abgewiesen wird, WIMRE.

Hätten nicht auch sonstige Behörden (z.B. das Arbeitsamt) auf diesen Umstand aufmerksam machen müssen?

Nein.

° Wer ersetzt nun den Lohn für den ausgefallenen Monat, bzw. ab wann laufen die Lohnersatzleistungen (ALG I oder ALG II) ?

Nach dem Ende des Insolvenzgeldes, niemand. Der AN ist hier einfach Gläubiger wie alle anderen Gläubiger auch, und muss seine Ansprüche schriftlich beim Indolvenzverwalter anmelden. Er sollte sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden; dort kann man ihm auch entsprechend die weiteren Schritte darlegen.

Siehe dazu

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/insolvenz_des_arbeitgebers_was_tun/#c4365

verreisterNutzer  11.07.2014, 21:50
@FordPrefect

Besten Dank für die Antworten und den interessanten Link!

Mit dieser Thematik hatte ich zum Glück persönlich bisher nichts zu tun...

Ob eine Null Quote herauskommt wird sich erst herausstellen. Aber nicht heute und morgen sondern erst nach mehreren Monaten/ ev Jahren.

Deine Forderungen reihen sich jetzt neben den anderen Gläubigern ein. Fragt sich, ob Masse vorhanden ist, die zu Geld gemacht werden kann. Also Haus, Grundstück, Maschinen, alles was verkauft werden kann.

Das ein Verwalter eingesetzt wurde weißt auf vorhandene Masse hin. Aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.

Du mußt Deine Forderungen anmelden.