In Miete ist Küche enthalten. Jetzt geht Spülmaschine kaputt ... wer zahlt?

11 Antworten

Das kommt auf die Ursache des Defekts, Höhe der Behebungskosten und deinen Mietvertrag an.

Auch wenn die Werbung ein anderes Bild vermittelt: Wer seine verkrustete Auflaufform mit Essensresten in die Spülmaschine stellt und damit die Pumpe schrottet, schuldet vollständigen Schadensersatz.

Ist eine Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart, verschuldesnunabhängig die Reparaturkosten bis zu den Höchstgrenzen dieser Regelung, darüberhinau der Vermieter vollständig.

Ist über die Einbauküche Leihe bestimmt, zahlst du die Reparatur aus eigener Tasche oder spülst künftig mit der Hand: Der VM kann diese Leihe ersatzlos zurückfordern.

Wenn die Küche in der Miete mit inbegriffen ist, wird der Vermieter dafür zahlen müssen.

floppydisk  11.11.2019, 08:02

Küche ungleich Elektrogeräte.

Gehört zu den Feinheiten der Formulierung in Verträgen.

CarltonHights  11.11.2019, 08:17
@floppydisk

Dann schreib das doch einfach als ganz normale Antwort ;)

anitari  11.11.2019, 09:11
@floppydisk

Das ist schlicht falsch. Wird die EBK oder die E-Geräte verliehen (zur kostenlosen Nutzung überlassen) trägt der Verleiher die Kosten, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.

Achtung - Formulierung beachten und Mietvertrag lesen. Die Küche ist vermietet, jetzt kommt es darauf an ob diese mit oder ohne Elektrogeräte vermietet wurde. Wenn diese nicht eindeutig mit erwähnt werden, muss der Vermieter überhaupt nichts.

Unsere Vermieterin hat klar gesagt, dass sie uns die Elektrogeräte kostenlos überlässt. Wenn etwas kaputt geht, wird sie aber nichts machen. Das wurde im Vorfeld so vereinbart. Was uns aber egal war, habe sowieso alles rausgemacht und neu gekauft.

bwhoch2  11.11.2019, 08:41

Das stimmt leider so nicht. Was zu Mietbeginn in der Wohnung enthalten ist, gilt als mit vermietet. Alle möglichen Klauseln, mit den Mieter versucht haben, evtl. Reparaturkosten an Elektrogeräten auf Mieter abzuwälzen, sind schon gescheitert.

Da hier sowieso nichts Spezielles vereinbart wurde, müssen nun die Vermieter für Reparatur oder Ersatz sorgen.

albatros  11.11.2019, 09:07

Alles was bei Mietbeginn in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet. Es muss nicht im Mietvertrag benannt sein. Nur wenn das Teil ausdrücklich im Mietvertrag als nicht mitvermietet gelten  soll, wäre der Mieter zuständig.

anitari  11.11.2019, 09:08
Unsere Vermieterin hat klar gesagt, dass sie uns die Elektrogeräte kostenlos überlässt.

Das entbindet sie trotzdem nicht von ihrer Pflicht zur Instandhaltung/-setzung oder Ersatz auf ihre Kosten. Wenn kein Eigenverschulden vorliegt.

Wenn kein Eigenverschulden des Mieters vorliegt, ist der Vermieter vollumfänglich für die Wiederherstellung der Betriebstauglichkeit bzw. den Austausch des GS verantwortlich. Diesem bitte den Mangel anzeigen und Frist zur Abstellung setzen. Für den Fall des Verzuges ankündigen, dass d selbst eine Firma beauftragen wirst und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Normalerweise der Vermieter, wenn es normaler Verschleiß ist und Bedienungsfehler ausgeschlossen werden können.