Im Urlaub einspringen und entlohnt werden?

4 Antworten

Du willst deine Wunschbezahlung für Schwarzarbeit einklagen?

Schalt erst mal den Kopf ein:

Du darfst trotz Krankenschein arbeiten, wenn du dich gesund fühlst, also hätte man diese Zeit ganz normal abrechnen können. Für deine Chefin hätte das regulären Lohn statt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedeutet, für dich einfaches Einkommen inkl. aller Abzüge.

Also 0€ extra.

Der Ersatz-Urlaubstag stünde dir zwar zu, parallel dazu hättest du aber bei nur 2 Std. Arbeit heute 6 Minussstunden aufgebaut, die du zu einem späteren Zeitpunkt nachholen müsstest. Und wann dir der Urlaubstag genehmigt würde, steht auch in den Sternen.

Nimm die 200€, damit kommst du gut weg, und bleib beim nächsten Mal krank oder im Urlaub.

Sowas kann ganz schön nach hinten losgehen, im schlimmsten Fall hast du einen Unfall, der von der BG nicht anerkannt wird...

Hallo Sabmel18,

rechtlichen Anspruch hast du darauf keinen.

Wenn du trotz Krankschreibung arbeiten gehst, hast du dich auf eigene Verantwortung wieder gesund geschrieben. Theoretisch muss dir deine Chefin gar nichts geben.

Ob du auf den Urlaubstag und die 21€ bestehen willst, liegt in deiner Entscheidung.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geld auf die Hand? Also Schwarz? Welche Ansprüche willst du denn da geltend machen? Du hast regulär gearbeitet. Und dann willst du auch noch für 2 Std. einen Tag Urlaub haben? Schon sehr komisch bei euch

Das ist meines Wissens nach alles nicht legal. Sogar das "Geld auf die Hand" ist streng genommen Schwarzgeld.

Wenn du irgend einen Deal machen solltest, bei dem du sicher gehen willst bzw. den verdacht hast, übers Ohr gehauen zu werden, solltest du fragen ob man dir das schriftlich geben kann. Sonst ist kaum was Nachweisbar.

emesvau  23.08.2021, 15:03
Das ist meines Wissens nach alles nicht legal. Sogar das "Geld auf die Hand" ist streng genommen Schwarzgeld.

Nicht nur streng genommen, es ist Schwarzarbeit. Das würde an Anzeige nach sich ziehen.

Rheinwehr  23.08.2021, 15:05
@emesvau

jah, ich schreib gerne mit "Halbwissen". Immerhin bin ich kein Anwalt xP

Aber ja eig. isses offensichtlich.

emesvau  23.08.2021, 15:05
@Rheinwehr

Alles gut. Wollte das nur noch mal verdeutlichen, da ich das in meiner Antwort gar nicht berücksichtigt hatte! :-)

Aure86  23.08.2021, 15:05

Schwarz hin oder her aber versteuert wäre da wesentlich weniger raus gekommen so daß dies eigentlich OK ist vom Betrag.

Rheinwehr  23.08.2021, 15:06
@Aure86

Jop find ich auch. Dennoch machen kann er so oder so nix.