Im Lebenslauf gelogen - was nun?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie dich halt irgendwann mal nach einer Arbeitsbescheinigung fragen bleibt dir, wenn du es durchziehen willst, nichts anderes übrig als eine zu fälschen. Aber das wäre Urkundenfälschung und eine Straftat. Deswegen rate ich dir es gleich zu sagen. Außerdem sind so Praxen ja oft gut miteinander "vernetzt". Deswegen besser jetzt als wenn es rauskommt. Ich weiß das ist für dich aktuell die schlechtere Lösung aber besser jetzt als wenn es zu spät ist. Ich wünsche dir alles Gute.

Lass es einfach so laufen. Eine eigenständige Rückkorrketur würde zur Kündigung führen (können).

Eine spätere Angabe der wirklichen Verhältnisse auch.

Bleib ruhig, evt. wird die Frage zu Deinem Lebenslauf nicht mehr auftreten.

Also: keep cool und arbeite so gut wie möglich.

Eine evt. Rückfrage beim letzten AG würde ich abwarten.

Dann hast Du vielleicht Pech, aber proaktiv Deine Vermeidung im Lebenslauf würde ich NIE preisgeben.

Dein AG ist nicht das Bundesverfassungsgericht!

Bleibe bei der Wahrheit!

Ich könnte verstehen, wenn dich der neue Arbeitgeber nicht einstellt. Am besten ist es, du vergisst diese Stelle und bewirbst dich woanders mit einem richtigen und wahren Lebenslauf.

Offenbar haben eher deine Arbeitgeber mit dir "in's Klo gegriffen". Wenn es dir nirgends gefällt und du häufig gewechselt hast, dann auch noch lügst, ist die Schuld weniger bei deinen Arbeitgebern als vielmehr bei dir selbst zu suchen.

Das Leben ist kein Ponyhof. Kein Job ist 100%-ig perfekt. Du bist es auch nicht. Bei jedem Arbeitgeber gibt es etwas zu bemängeln. Deshalb muss man nicht gleich weglaufen.

Überdenke mal deine Einstellung zur Arbeit.

sheamy 
Fragesteller
 30.09.2016, 09:53

Das lässt sich leicht sagen wenn man die genauen Umstände nicht kennt... das hatte schon alles seine Gründe und ich bin kein Mensch der bei dem kleinsten Problem den Kopf in den Sand steckt. Aber ich verstehe deinen Punkt...

Einen Lebenslauf ist keine Urkunde, und eigene Urkunden kann man nicht fälschen. Folglich liegt hier keine Urkundenfälschung vor. 

Auch eine "arglistige Täuschung" ist hier nicht treffend. 


Dein Arbeitsverhältnis könnte lediglich angefochten werden. Aber ein direkter Kündigungsgrund ist das auslassen einer Arbeitsstelle im Lebenslauf nicht. 

Relevant wäre hier nur, ob du bei der ausgelassenen Stelle selber gekündigt hast, oder ob du gekündigt wurdest. 


Wenn du selber gekündigt hast, dann würde ich einfach alles lassen wie es ist. 


Da die Firma auch Zeugnisse sehen will, wird die Sache auffliegen. Deshalb  ist die Frage nicht, ob Du mit der Wahrheit rausrücken sollst, sondern wann und wie. Und die Frage musst Du Dir schon selbst beantworten, weil niemand den Ausgang einer solchen Beichte voraussagen kann.