Heizkörper undicht? Wer zahlt?

9 Antworten

Du hast den Mangel angezeigt, der Vermieter hat nicht repariert, du hast ersatzweise selbst die Reparatur beauftragt (Notlage). Die Kosten darfst du nun ab übernächstem Monat mit deiner Miete aufrechnen.

Schreibe das so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben und füge eine Kopie der Handwerkerrechnung bei.

Da kannst du wahrscheinlich lange warten, bis die den Heizkörper reparieren. Die wollen ja, dass du ausziehst.

Du solltest ihnen per Einwurfeinschreiben eine konkrete Frist stellen, die Reparatur vorzunehmen. Lassen sie diese Frist verstreichen kannst du selbst einen Handwerker beauftragen und dessen Rechnung mit der darauf folgenden Miete verrechnen

Ich teile Deine Vermutung und hoffe stark, dass Du Mitglied im Mieterverein bist.

Sehr witzig, die Wohnung ist an Dich vermietet, aber die Heizkörper nicht, unterstellen die? Na viel Spass noch mit denen...

Theoretisch hätte der Vermieter bezahlen müssen. Du hast aber selber ein Unternehmen beauftragt also musst du das auch selber bezahlen.

Am besten du wendest dich an einen Mieterschutzverein. Die können dir helfen evtl einen Teil des Geldes zurück zu bekommen.

Gerhart  12.12.2018, 15:39

Ersatzvornahme >> Aufrechnung gegen übernächste Miete!! Dazu muss kein Mieterschutzverein bemüht werden.

Behalte doch die Reparaturkosten von der/den nächsten Miete/n ein und lass die neuen Eigentümer/Vermieter Dich verklagen. Würde mal gerne sehe wie ein Gericht reagiert, wenn die Heizkörper einer Wohnung nicht mit vermietet, also Bestandteil der Wohnung sein sollen. Aber ich glaube, das trauen die dann sich doch nicht so etwa Hanebüchenes vorzutragen.

Ansonsten, die wollen Dich natürlich raus haben und es wird nicht bei diesem Versuch, die mürbe zu machen, verbleiben. Ich wünsche Dir starke Nerven.