Haus von 1910 - Energeirichtlinien

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Hallo Bernd, für die Außenwände gibt es in der Energieeinsparverordnung (EnEV) keine Verpflichtung zu dämmen. Verpflichtend sind folgende Maßnahmen: Dachbodendämmung, wenn der Dachboden nicht beheizt wird und oberste Geschossdecke bzw. Dach bisher keine Dämmung haben. Die Rohrleitungen (Warmwasserleitungen/Heizungsrohre) im unbeheizten Keller müssen gedämmt werden sowie alte Heizkessel von vor 1978 müssen erneuert werden. Wenn du das Haus kaufst, hast du nach derzeitiger EnEV 2009 zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Hier noch ein paar Infos http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieeinsparverordnung-enev/nachruestverpflichtungen-aus-der-energieeinsparverordnung.php

Wenn das Haus damals genehmigt wurde brauchst Du rein rechtlich nichts verändern. Nach der EnEV musst Du erst dann die heutigen Energieeinsparvorschriften erfüllen, wenn Du das Haus grundlegend sanieren willst.

Hallo, nach der EnEV 2009 müssen veraltete Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, bis 2015 erneuert werden. Nach der neuen EnEV 2014, die im Mai in Kraft tritt, betrifft es veraltete Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden.

Ausnahmen:

a) 1- bis 2-Familienhäuser, wenn du selbst drinne wohnst.

b) generell nicht getauscht werden müssen Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Verpflichtungen kommen erst später, wenn z.B. marode Fenster ausgetauscht, der Putz oder das Dach erneuert werden müssen. Dann sind Isolierfenster Pflicht bzw. geeignete Dämmmaßnahmen an Fassade bzw. am Dach. Es handelt sich hier um eine bedingte Nachrüstverpflichtung: wenn mahr als 10% der betreffenden Bauteile ausgetauscht bzw. mehr als 10% der Bauteilfläche erneuert werden müssen, dann sind die Maßnahmen Pflicht (nach der EnEV 2009).

BerndKeding 
Fragesteller
 01.03.2014, 13:53

danke :) hat mir sehr geholfen, daumen hoch!

Als (möglicher) Käufer kannst Du einen Energiepass verlangen bzw. Dir vorlegen lassen. Mehr aber auch nicht. Dieser Energiepass dient Deiner Information (als Käufer oder Mieter des Objektes). Was Du als (möglicher) Eigentümer machst, ist Deine Sache.

BerndKeding 
Fragesteller
 28.02.2014, 23:46

ja danke, lese ja in der enev2009 und kommend in der enev2014 dass ein energiepass fuer häuser pflicht sein kann (genaueres steht dort leider nicht). ich will ja keine schlafenden hunde wecken ...

aber eventuell weiss ja jemand, wo es eine aufstellung gibt fuer welche häuser solche energieausweise notwendig bzw pflicht sind.

ich brauche solch einen ausweis nicht, eine 36er wand daemmt ausreichend ... aber wichtig ist das ganze eben ... damit nicht irgwann jmd vor der tuer steht und sagt: ausweis bitte ....

danke nochmals. bernd

BerndKeding 
Fragesteller
 01.03.2014, 00:11
@BerndKeding

noch ein Zusatz: es ist kein Neubau geplant, der Bau soll so bestehen bleiben ... das Dach lasse ich machen und dort natuerlich auch inkl Daemmung.