Ist ein Holzsichtschutz bei Reihenhäusern erlaubt?
Wir haben 16 Jahre friedlich mit unserem Nachbarn zur linken Seite gelebt und er hat jetzt sei Haus verkauft. Die Reigenhäuser sind 3 Stück und wir haben das Reihenmittelhaus. Die bei den Nachbarn sind auf der Terrasse wie bei Reihenhäusern üblich mit einem Sichtschutz aus Beton (bauseits etwas abgetrennt. Siehe Foto.
Nun hat der Nachbar diesen Sichtschutz einfach verlängert (Foto) ohne uns darüber auch nur zu informieren. Nach unseren Informationen handelt es sich hierbei um:
Tote Einfriedungen Tote Einfriedungen sind u.a. Gartenmauern und Gartenzäune. Bei den sog. Toten Einfriedungen sind unter Umständen neben nachbarrechtlichen Bestimmungen auch noch baurechtliche Auflagen einzuhalten, da diese definitionsgemäß „bauliche Anlagen“ darstellen.
Kennt jemand sich hier aus ob diese Einfriedung rechtlich erlaubt ist? Uns wird uns die Sicht genommen und wir kommen uns vor wie eingeschachtelt. Danke für Hinweise.
Joki
PS ich kann leider keine Fotos anhängen, finde keine Möglichkeit
3 Antworten
Sei doch froh! Mehr sichtschutz ohne kosten. Da pflanzt ihr efeu dran und grün ist es.
Die Verordnungen in deiner gemeinde kannst du ja ohne Problem von der Gemeinde selbst bekommen und nachlesen und anschließend wenn etwas nicht ok ist kannst du den Nachbar darauf hinweisen und diesen bitten das umzuändern oder eben falls wirklich nötig klagen.
Euch wird die Sicht genommen??? Ich lache mich weg! Ja, euch wird die Sicht genommen, stimmt, die Sicht zum Nachbarn!!! Und was dieser auf seiner Terrasse macht, geht euch herzlich wenig an!