Haus gekauft. Vorbesitzer hat Badezimmerausstattung mitgenommen. Ist das normal?

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Bis auf die Klobürste und mittels Elektroklemmen angeschlossener Lampen handelte es sich um wesentliche Bestanteile des Bades und die waren damit kaufgegenständlich! Wegen solcher Peanuts lohnt sich keines falls ein Rechtsstreit!

Danke. Um einen Rechtstreit geht es mir nicht.

Wir haben zwischenzeitlich 2 Hauskäufe hinter uns und haben alle Häuser stets mit brauchbarem Badezimmerinventar übernommen, ohne zuvor Handtuchhalter & Co. vertraglich festzuhalten. Bei einem Hausverkauf würde es uns nicht in den Sinn kommen, die Handtuchhaken oder gar die Toilettenbürste abzuschrauben. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, solche Kleinteile in den Vertrag zu setzen.

@pukiau

Da bin ich gedanklich vollauf Ihrer Seite! Die Handlungsweise der Verkäufer ist in dem von Ihnen beschrieben Umfang bis auf die Entfernung der Lampen und der Klobürste rechtswidrig! Da hätten die auch gleich die Heizung demontieren können und die Pflanzen aus dem Garten entfernen, wenn schon mal der Rechtsirrtum Oberhand gewonnen hat.

Da ist der Vorbesitzer im Recht. Sowohl Lampen, wie auch diverse Halter im Bad (also für Handtücher z.B.) gehören nicht zum Inventar. Und auch die Toilettenbürste gehört nicht zur Badezimmereinrichtung.

Ich bin zwar erst zweimal umgezogen, aber ich hab auch immer alles mitgenommen, was ich auch reingetragen habe (also auch Beleuchtung und so und was wollt ihr mit seiner alten Klobürste? die kostet nen Euro).

Die Klobürste war in der Fliese angeschraubt, eine neue Halterung kostet ca. 25 Euro. Das Problem ist nicht die Bürste, sondern das Loch, dass nun in der Fliese klafft.

wenn im vertrag nichts steht, ist es das gute recht des vorbesitzers, die außenlampe und den briefkaten mitzunehmen. im bad ist lediglich badewanne bzw. dusche, waschbecken und toilettenschüssel fester bestandteil (spiegel und andere dinge nicht!)

Das ist korrekt. Die Frage ist jedoch: Wenn der Vorbesitzer gezielt fragt, ob er den Briefkasten mitnehmen kann und der Käufer willigt ein, darf der Verkäufer dann auch die Aussenbeleuchtung mitnehmen - oder kann der Käufer (zu Recht) davon ausgehen, dass die Beleuchtung Bestandteil des Kaufpreises bleibt? Schließlich hat der Verkäufer eine mündliche Vereinbarung beim Briefkasten getroffen, nicht jedoch bei der Aussenbeleuchtung.

Anders herum wäre es das gute Recht des Verkäufers gewesen, Briefkasten und Aussenbeleuchtung kommentarlos mitzunehmen, wenn über beide Artikel nicht voher mündlich gesprochen wurde.

Außenbeleuchtung ist so ein Grenzfall, aber kann man wie die anderen Sachen als nur zeitweise mit dem Haus verbunden sehen, also gehört es nicht zur Immobilie.