Haus gekauft Heizung defekt verschwiegen wer muss zahlen?

3 Antworten

Hallo zwergenland2014,

das ist versichert. Und zwar in der Rechtsschutz-Versicherung... sofern Du eine hast bzw. zum Datum des Kaufs schon hattest?

Ich habe leider vom technischen wenig bis gar keine Ahnung... Ist denn auch Leitungswasser (bzw. Heizungswasser) ausgetreten? Dies wäre über die Gebäudeversicherung einschließbar?

Wenn das Relais nachweislich durch Überspannung kaputt gegangen ist, dann kannst Du das auch bei Deiner Gebäudeversicherung in der Gefahr Feuer geltend machen. (Haben nicht alle Versicherer eingeschlossen)

Der erste Weg ist aber mit Sicherheit, der zum Heizungsbauer. Als Fachmann muss er erstmal eine Diagnose stellen und klären ob es durch "Abnutzung oder Verschleiß" dazu gekommen ist oder ob ein Schadenfall im Sinne einer Deiner Versicherungen vorliegt. Der Schadenzeitpunkt (erstes Eintreten) spielt hierbei auch eine Rolle, denn Versicherungsschäden sollten eigentlich unverzüglich (binnen 14 Tagen) gemeldet werden.

Ich hoffe, dass hat geholfen? lg mojo

Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Neubau gekauft haben, sondern ein älteres Haus.

Sie haben einen Kaufvertrag vor einem Notar geschlossen. Jetzt müssen Sie schauen, ob der Verkäufer irgendwelche Mängel angegeben hat -diese müssen im Vertrag stehen. Irgendein mündliches Gemurmel ist ist erst einmal zu vernachlässigen - oder aber im Vertrag sogar steht, dass Mängel ihm nicht bekannt seien.

Bei Letzterem sollten Sie am besten einen Innungsmeister hinzuziehen und ihn zum Mangel befragen.

Könnte der Mangel seit längerem bestehen?

Könnte es ein Produktfehler sein?

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Risiko VertragsRS und es sich nicht um einen Neubau handelt, müsste kostendeckender RS bestehen.

Machen Sie bitte nicht den Fehler vieler Bauherren, die aus Kostengründen erst einmal mit dem Verkäufer verhandeln. Diese korrespondieren sich meist um Kopf und Kragen.

Sollte der Verkäufer nunmehr behaupten wollen, er habe.bei dem Besichtigungstermin auf den Mangel hinweisen, hat er dafür die Beweislast, wenn nichts davon im Kaufvertrag steht.

Daher müssen Sie die Punkte erst einmal selbst abarbeiten, bevor Sie einen Anwalt einschalten.

Das mit dem Kontaktaufnehmen ist schon mal ein guter Anfang. Er wird euch sagen können, ob vor eurem Hauskauf schon Probleme auftraten und der Verkäufer somit gewusst hat, dass die Heizung einen Defekt hat. Schwieriger wird es, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er es euch verschwiegen hat. Er kann ja locker behaupten, euch dies gesagt zu haben. Es sei denn, im Kaufvertrag hat er euch den ordnungsgemäßen Zustand der Heizung zugesagt. Wenn ihr dann beweisen könnt, dass die Heizung vor Vertragsabschluss schon defekt war, dann habt ihr das Recht auf eurer Seite und solltet zum Anwalt gehen.