Kanalsanierung verschwiegen

5 Antworten

Nein,sowas darf er normalerweise nicht verschweigen.Wenn er das gewußt hat,hat er dich vorsätzlich getäuscht.Steht denn nicht im Kaufvertrag drinne,dass keine bekannten Mängel bestehen?Bei uns war das so!Kannst du ihm Nachweisen,dass er das schon vorher gewußt hat und er es dir wissentlich verschwiegen hat,kannst du gegen ihn vorgehen.

Ein Haus ist kein Auto! Da gelten beim Kauf andere Regeln.

@Seehausen

Da irrst du dich aber,auch beim Hauskauf darf man offensichtliche Mängel nicht verschweigen!!

Hauskauf geht anders als Autokauf. Die anstehende Sanierung der Hausanschlussleitungen hat auf Forderung der Gemeinde zu geschehen und ist Sache des jeweiligen Hauseigentümers. Dieser hätte nur auf konkrete Schäden, die den Abfluss behindern, hinweisen müssen, nicht auf generelle künftige Reparaturen.

Dies gilt auch für die Kosten einer Sanierung des Hauptkanals, die auf alle Anlieger nach Satzung der Gemeinde umgelegt werden.

Wer ein altes Haus kauft muss eben mit solchen Folgekosten rechnen.

Der Hinweis von "Seehausen" zur Sanierung des Abwasserkanals, welches Aufgabe der Gemeinde oder eines Zweckverbandes ist (je nachdem, wlecher Abschnitt betroffen ist) ist nicht ganz richtig. Wenn dem Verkäufer bekannt war, dass eine solche Sanierung ansteht, muss der den Käufer informieren. Ein entsprechender Passus müsste im notariellen Kaufvertrag enthalten sein. Der Käufer muss jetzt natürlich den Nachweis führen, dass dies dem Verkäufer bekannt war. Ich kenne dies vom Verkauf einer eigenen Immobilie, wo die Erweiterung eines Lärmschutzwalls vorgesehen war und mir dies von der Gemeinde schriftlich mitgeteilt wurde (solche Kosten werden analog Abwassersammler auf die betreffenden Nutzer, Nutznieser umgelegt). Nach Rücksprache mit dem Notar haben wir diesen Sachverhalt mit in den Kaufvertrag genommen, um auszuschließen, dass der Käufer später wieder bei mir auf der Matte steht, eventuell sogar mit Rechtsanwalt!

Kanalsanierungen sind, je nach Kommune, seit geraumer Zeit im Gespräch und unterliegen STRENGEN zeitlichen Regelungen -Fertigstellung bis mx 2015-

Das KÖNNTE der Verkäufer gewusst haben. Wenn Sie NACHWEISEN können, das er es gewußt HAT, -städtische Mitteilung- dann kan man ERNSTHAFT über eine Rückforderung nachdenken.

Versuchen Sie bei der Stadtverwaltung zu klären, WANN diese alle Grundstückseigentümer über eine anstehende Sanierung, zumindest der GESETZLICH vorgeschriebenen Überprüfung auf Dichtigkeit, angeschrieben hat.

Sollte das Datum VOR dem Ankauf liegen, haben Sie GUTE Chancen, Geld zurück zu bekommen. Es geht bei Kanalsanierungen fast immer um RICHTIGES GELD!!! Der Verkäufer hätte Sie dann informieren MÜSSEN.

Viel eRfolg.

Ich kann dir die Frage nicht beantworten, aber bei dem Zustand, den du beschreibst, ist es fast logisch, dass die Wasserleitungen saniert werden müssen.

Das mit der Kanalsanierung ist wahrscheinlich (so verstehe ich es zumindest) ein Unternehmen der Kommune. Die hat das öffentlich ausgeschrieben.

Allerdings ist das jetzt nur geraten.

der Strom läuft aber durch Kabel

@haltein

Was willst du mir damit sagen?

Das Strom durch Kabel läuft, ist mir bekannt.