Falschangabe im Expose beim Hauskauf

6 Antworten

Der Makler muss seinen Kunden über alle für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände informieren und aufklären. Der Makler hat aufgrund Ihres Sachvortrags wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig dadurch verletzt hat, dass er falsche Angaben hinsichtlich des Objekts ( alter der Heizung ) gemacht hat, ist von einer Verwirkung des Provisionsanspruchs auszugehen.Sie können die Provision zurückverlangen und eine Entschädigung.Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, falls sie die Aussage nachweisen können.

Gruss Stuckmeister

Wir haben mittlerweile den Makler kontaktiert. Dieser hat dann Kontakt zum Verkäufer aufgenommen, dieser beharrt darauf dass die Heizung aus dem Jahre 2004 ist. 

Wie sollten wir weiter Vorgehen? Erst den Verkäufer nochmals kontaktieren oder direkt einen Anwalt einschalten.

Bei arglistiger Täuschung hättet ihr Chancen... nur muss das auch nachzuweisen sein.

Ich denke nicht, dass das nur ein "Irrtum" war. Ganz bestimmt hat der Hausbesitzer gewusst, wie alt die Heizungsanlage ist. Ich würde zuerst an den Makler herantreten und ganz genau nachhaken, nur weil er einen gewissen Passus in seiner Annonce hat, stellt ihn das nicht von allen Regressen frei. Und dann würde ich mit der Angelegenheit zum Anwalt gehen.

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr das Haus über einen Makler gekauft habt. Dieser erstellt das Expose in der Regel mit den Daten, die ihm der Verkäufer benennt. In der Regel sichern sich die Makler nun dahingehend ab, dass sie sich darauf berufen, diese Daten vom Verkäufer übernommen zu haben. Und weisen Dich in der Regel auch im Expose darauf hin, dass diese Angaben lediglich vom Verkäufer so übernommen wurden.

Rechtsanwalt in Anspruch nehmen wegen Betrug ( Falsche Angaben ) das Gerät ist ja mitlerweille 21 Jahre und in ungefähr 5 Jahre könnt ihr die eh bald verschrotten wegen Wirtschaftlichkeit und wegen dem Erbneuerbaren Energie Gesetz 30 Jahre alte H.K. dürfen nicht mehr betrieben werden