Hartz IV mit Nebenjob - mögliche Sanktionen bei Überaschreiten der 450€?
Hallo Community,
da ich über Google zu meinem Fall keine aussagekräftige Lösung gefunden habe, versuche ich es mal bei euch.
Kurz ein paar wichtige Infos dazu:
Ich bin arbeitssuchend und seit November 2013 in AL II gerutscht. Vom 01.10 bis 31.12 habe ich einen Minijob gehabt (befristeter Vertrag) und habe einen fixen Stundenlohn genannt bekommen. Um den Minijob so gut es geht auszunutzen, habe ich nach Möglichkeit so gearbeitet, dass ich möglichst nahe an die 450€ rankomme, aber tunlichst darunterbleibe. Von meinen Stunden her klappte es auch und ich bin eigentlich in den drei Monaten unter den 450€.
Nun habe ich meine Nebeneinkommensbescheinigung per Post erhalten und musste feststellen, dass ich 451,52€ brutto verdient habe. Ich habe eben angerufen und von der Lohnstelle erfahren, dass es eine für Dezember eine Anpassung der Stundenlöhne gab. Dies hat mein Chef mir versäumt mitzuteilen und ich wusste davon wie gesagt rein gar nichts. Der Chef ist derzeit nicht erreichbar und ich stehe nun ziemlich besch da.
Stimmt es, dass das Jobcenter hergehen kann und mir wegen den 1,52€, mit denen ich über den 450€ liege mir sämtliche Bezüge streichen kann? Immerhin bin ich in deren Augen ja für Dezember nicht mehr leistungsberechtigt, da ich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bin. Ich bin gerade echt am verzweifeln und weiß nicht wie ich in den kommenden Wochen das ganze finanziell schaffen soll.
Das Geld von meinem Nebenjob erhalte ich Ende Januar (zum letzten des Folgemonats) und würde wahrscheinlich Ende Januar keine Bezüge für Februar beziehen - sprich ich bekomme keinen Zuschuss zur Miete und Gas und hätte dann unterm Strich gerade mal knappe 20€ für Lebensmittel für 4 Wochen.
Bin für jeden hilfreichen Rat sehr dankbar!
5 Antworten
Bei Hartz IV kannst du hinzuverdienen, soviel du willst, nur wird es eben angerechnet (bis auf die Freibeträge). Dass dir dein Hartz IV wegen 1,52 € komplett gestrichen wird, das kann überhaupt nicht sein. Soviel zu deiner Beruhigung.
Und wer erzählt dir, dass du nicht mehr leistungsberechtigt bist, wenn du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst?! Jemand vom JobCenter? Lass dir bloß keinen Bären aufbinden! Wieso gibt es denn dann soviele Hartz-IV-Aufstocker, die sogar Vollzeit arbeiten, aber wo der Lohn zum Leben nicht reicht? Zu diesen Aufstockern gehörst du auch, egal, ob mit Mini- oder sozialversicherungspflichtigem Job.
Gib deinen Lohnbescheid ab mit einer kleinen schriftlichen Bemerkung, dass in diesem Monat dein Einkommen etwas höher ausgefallen ist und sie das ALG II bitte entsprechend anpassen möchten. Evtl. musst du etwas zurückzahlen, aber nicht viel. Ich denke aber eher, du bekommst noch etwas nachgezahlt, da sich durch die Sozialversicherungspflicht dein Nettoeinkommen verringert.
Und angerechnet wird erst im Zuflussmonat. Dass du ab Dezember nicht mehr leistungsberechtigt bist, das kann überhaupt nicht sein, wenn das Geld für Dezember erst im Januar ausgezahlt wird.
Wenn sie dir das ALG II streichen, dann musst du einen Bescheid bekommen. Und gegen diesen kannst du Widerspruch einlegen und bei Ablehnung vor dem Sozialgericht klagen. Zahlen sie einfach kommentarlos nicht mehr, dann klage das Geld vor dem Sozialgericht ein. Du brauchst dafür nicht einmal einen Anwalt, die Sache ist sonnenklar.
Unfassbar, was Dir von dem Jobcenter-Mitarbeiter verklickert wurde. - Bitte geh künftig nur noch mit einem Beistand zum Jobcenter!!!!!!! Das ist bei diesem Loser-Mitarbeiter dringends nötig, damit Du vor solch Unsinn geschützt bist.
Hier
habe ich zum Thema Beistand geschrieben. Bitte lies ab
Umgang mit Sozialbehörden
Das gilt auch für Dich.
Gut dass Du hier Deine Frage gestellt hast und so Klarheit bekommst.
450.- € reichen oft nicht mal für die Miete, es ist eine Frechheit, was das JobCenter da behauptet.
Du kannst eh nicht die vollen 450,-€ behalten, nur die ersten 100 sind anrechnungsfrei.
Bei 450,-€ verbleiben dir quasi 170,-€. Für dich sind 451,52 sogar positiv, denn ab 450,01 ist es eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und dein Chef muss Beiträge zahlen.
Damit hat er sich selber bisserl ein Bein gestellt. Was mich aber etwas wundert ist das du nicht weißt wie viel auf das ALG II angerechnet werden.
Hast du den Minijob beim JC nicht angemeldet?.
Nachtrag: Man vergesse meinen Beitrag, ich brauch mehr Kaffee,..dann klappts auch besser mit dem lesen -.-
Wenn nicht, hol das fix nach und stottere in Raten nach, spätestens beim Datenabgleich mit den Finanzämtern kommt das raus und mit Anzeigen wegen "Erschleichen von Leistungen" sind sie mittlerweile schnell.
Oder hab ich eben was falsch verstanden?
Den Minijob habe ich angegeben, musste ja so gesehen "um erlaubnis fragen" wies bei denen so schön heißt, ob ich das machen darf. eigentlich schwachsinnig, dass die erst das OK geben müssen, bevor ich das machen darf. War schon mal so, als ich drei Tage zur Probe bei einer Firma arbeiten durfte - da musste ich auch erst um Erlaubnis fragen. Mir wurde gesagt, dass die auch nein sagen dürfen und ich nicht zur Probe arbeiten darf.
Gut, dass mein Chef nun auch Beiträge zahlen muss, da hat er Pech. Aber ich muss ja nun auch anteilig zahlen, was mir weniger schmeckt.
Dass ich nicht die vollen 450€ behalten darf ist ja klar. Die machen ja diese Gegenrechnung und unterm Strich habe ich ja gerade mal die 100€ + 20% mehr.
"Um Erlaubnis fragen", wo du doch laut unseren Sozialgesetzen jede zumutbare Tätigkeit annehmen musst? Wie ist denn dieses JobCenter drauf? Du musst die Arbeit melden, aber nicht um Erlaubnis fragen (Ausnahmen gibt´s allerdings bei ehrenamlichen bzw. unbezahlten Tätigkeiten - diese dürfen 14 Stunden in der Woche nicht überschreiten).
Und die Einnahmen, die du durch die Sozialversicherungspflicht verlierst, kannst du dir beim JobCenter zurückholen. Sie dürfen nämlich nur das Nettoeinkommen abzüglich der Freibeträge anrechnen.
Du hast Dich nicht informiert. Du musst keinen nennenswerten Beitrag zahlen, weil Dein Einkommen in der Gleitzone ist.
Der Beitrag Deines Chefs ist niedriger als bisher.
Auch wenn du über 450 € verdient hast, hast du ja deinen Freibetrag für Erwerbseinkommen. Allerdings wurde.dann Sozialabgaben fällig. Daher hat die Arbeitsagentur das ja auch bemerkt
Ist dieser Freibetrag nicht einer von den Freibeträgen, die schon im Nebenerwerb mitdrin sind? Da gibt es doch zwei oder drei Freibeträge, damit man unterm Strich ja die 100€ plus 20% vom Einkommen frei hat, wenn ich das richtig verstanden habe.
Richtig! lies dies:
Zuverdienst 2014 zu Hartz IV 4 und ALG 2 II
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-iv-4-zuverdienst.html
Es geht dann um Deinen Netto-Verdienst, also das, was Dir ausgezahlt wird.
Geh mit deinen Lohnunterlagen zum Jobcenter und erkläre dort den Sachverhalt. Ich denke, man wird das Problem verstehen und dir keine Bezüge streichen.
Das wird leider nicht so einfach sein. Als ich mitteilte, dass ich arbeiten möchte und eine Möglichkeit auf einen 450€ Job habe, wurde mir wiederholt und mt ziemlich ernstem Ton mitgeteilt, dass ich tunlichst nicht einen Cent mehr verdienen darf als die 450€. Mein bearbeiter ist ziemlich streng und... naja auch sehr kleinlich wie ich schon bei anderen Gelegenheiten gemerkt habe.
Meinen Stundenzettel und Lohnzettel werde ich auch voraussichtlich erst Ende Januar erhalten. Insofern könnte ich da auch nicht im Vorfeld mit den Unterlagen da schon mal hin.Und die nebeneinkommensbescheinigung sollte ich eigentlich bis heute in irgendeiner Form abgeben. Da aber Mittwochmittags das Jobcenter zu ist (wie beim Arzt auch... was immer die sich dabei mal gedacht haben), kann ich heute auch nicht anrufen.
Was hast du für einen Bearbeiter?! Bei derart falschen Auskünften wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht. Du solltest sogar einen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben, denn ansonsten können sie dich in jede Maßnahme mit Sozialversicherungspflicht stecken (aber vielleicht hat er ja schon was für dich im Auge). Nur, das wäre wirklich Missbrauch von Beschäftigungsmaßnahmen, denn eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt hat immer Vorrang.
Außerdem entscheidet die Leistungsabteilung über dein ALG II, nicht der Fallmanager.
Deine Aufstockung die du durch das Jobcenter bekommst,wirst du auch weiterhin bekommen,auf jeden Fall mehr,als nur mit 450 € Einkommen !
Denn erst wenn du über diese 450 € kommst,wird dein Einkommen Steuerpflichtig,du bekommst also weniger Netto ausgezahlt. Das wird dann nach dem Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen,durch die Aufstockung vom Jobcenter ausgeglichen.
Du hättest oder hattest bei 450 € Brutto,Freibeträge von insgesamt 170 €,diese wurden dir nicht auf deinen Bedarf angerechnet. Von diesen 450 €,wurden dir 280 € von deinem Bedarf bzw.deinen dir zustehenden Leistungen vom Jobcenter abgezogen.
Hast du nun diese 450 € Grenze überschritten und zahlst nun Sozialabgaben,bekommst du weniger als sonst ausgezahlt. Da du aber 1,52 € mehr Brutto hattest,steigt dein Freibetrag von 170 € um 0,304 € auf insgesamt 170,304 € an.
Du hast dann sogar ca.0,30 € mehr,als mit nur 450 € Verdienst und der evtl.Fehlbetrag durch den Abzug der Sozialabgaben ( weil du über 450 € verdient hast ) wird durch die Aufstockung wieder ausgeglichen.
Also heißt das im Klartext, mein FB ist minimal höher, aber ich habe netto einiges weniger wegen den gerinen SV-Abgaben? Die ganze Berechnung, die die vom Jobcenter machen ist so konfus, ich glaube die verstehen das selbst auch nicht so ganz.
Als ich schonmal angerufen habe und mal was wissen wollte wie sich mein Anspruch errechnet wegen Minijob, wurde mir auch nur gesagt, dass ich warten solle, ich erhalte einen Rückruf. So gute 6 Stunden später kam der Rückruf und der hat das irgendwie scheinbar nur abgelesen, wie es mir rüberkam. Als ich dann nochmal bei einer Sache kurz nachhaken wollte, konnte mir der Mann das auch nicht beantworten, sagte er müsse das "erörtern" und hat mich erst am nächsten Nachmittag zurückgerufen. Dabei war das ne ziemlich banale Sache - dachte ich zumindest. Naja, Jobcenter halt...
Genau so sieht es aus !
Da du mit deinem Verdienst über die 450 € Grenze gekommen bist,wird deine Nebentätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Dadurch wirst du weniger Geld bekommen als sonst,das wird aber dann wieder durch deine Aufstockung vom Jobcenter ausgeglichen. Du hast dann ca.170,30 € an Freibeträgen !
Es spielt also keine Rolle,wie viel Netto du bekommst,denn diese 170,30 € werden dir von deinem Netto abgezogen. Das was dann übrig bleibt ist dein anrechenbares Einkommen und das wird dann bis auf deinen dir zustehenden Bedarf laut SGB - ll aufgestockt.
Danke, du hast mich zumindest etwas beruhigt, dass die mir nicht herkommen und sagen ich sehe keinen Cent.
Mir wurde halt vom Jobcenter gesagt, dass wenn ich mehr als 450€ verdiene, dass ich bei denen ausm Raster falle, die mich so gesehen streichen und sich nicht mehr als zuständig sehen, bis ich wieder einen neuen Antrag auf AL II stelle. Laut Aussage vom SB wäre ich dann in einer versicherungspflichtigen Arbeit und bräuchte kein Hartz IV mehr und solle von dem Leben, was ich an Geld vom Minijob habe, dies wäre ja mehr als 450€ und das - ich zitiere - "würde zum Leben ausreichend sein".
Ich habe nun meine Nebenbescheinigung zugeschickt, dazu ein paar Zeilen geschrieben und vermerkt, dass ich in dem Wissen gearbeitet habe, mit dem alten Stundenlohn abgerechnet zu werden. Hoffe mal, dass es denen so ausreicht.