Handy Käufer will sein Geld wieder Hilfe?
Hi, ich habe mein handy ( voll funktionsfähig) privat verkauft ( nicht über ebay oder des gleichen). Nun wollen die eltern des käufers ( er ist 14 jahre alt) das geld wieder zurückhaben. Und ich bin der meinung das ich ihm das geld nicht mehr geben muss und es darauf ja keine garantie gibt( privatverkauf) bzw. ich ihm meiner seits keine garantie gegeben habe. Ich habe ihm alles vor verkauf nochmal gezeigt was dabei ist und welche mägel ( kratzer ) bestehen und er war damit einverstanden. Und sie drohen mit Gericht. Ich habe ihm noch gesagt das auf das handy (nicht von mir) noch garantie ist wenn es aus ihrgendwelchen gründen von selber kaputt geht und man es umtauschen kann. Und wenn er fragen dazu hat kann er sich natürlich an mich wenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Nach dem Taschengeldparagraph kann er mit seinem geld machen was er will ... wenn er es gespart hat.
bitte um schnell hilfe
7 Antworten
Gebe Ihnen das Geld auf keinen Fall zurück!
Was hat das wohl mit dir Zu tun, Das ist Ihr Problem. Er hat das Gekauft und Fertig! Du könntest Ihnen mit Gericht drohen was soll das für eine Aussage sein? Du hast Ihn nicht gezwungen er Wollte das und gekauft ist gekauft. KEINE GELDRÜCKGABE ist hier verpflichtet.
Hallo :-)
Dein Fehler liegt darin, dass du den Verkauf mündlich abgewickelt hast. Hast du etwas Schriftliches? Das würde dir enorm weiter helfen.
In deinem Fall würde ich dir raten, mittels Rechtsbeistand dich vertreten zu lassen, denn ich gehe sehr stark davo aus, dass die Eltern die Rechtsschutzversicherung einschalten.
Viel Erfolg :)
Darf ich bitte die Quelle erfahren, Novos? :) Danke hierfür, habe was dazu gelernt :D
Du musst es rechtlich gesehen auf jeden fall zurück geben. Da der Käufer minderjährig ist und der Kaufvertrag bis zur nachträglichen Genehmigung seiner Eltern schwebend unwirksam ist. Da die Eltern den Kauf nicht genehmigt haben, ist der Kaufvertrag nun endgültig unwirksam. (§ 107 BGB). Taschengeldparagraph bringt bei Sparen nichts.
Nach dem Taschengeldparagraph kann er mit seinem geld machen was er will ... wenn er es gespart hat.
Das stimmt schon.
ABER. Er ist nicht voll geschäftsfähig. Daher haben die Eltern das Recht, das Geld zurückzufordern. Im Gegensatz dazu bekommst Du Dein Handy wieder.
Ehe sie also vors Gericht ziehen: Zahls lieber.
Wenn die Erziehungsberechtigten Einspruch erheben muss auch ein Händer das Geschäft rückgängig machen, Du auch, dann Du wusstest, dass esn NICHT VOLL GESCÄFTSFÄHIG ist. Das steht auch in Deinem Link. Zitat:"Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren jedoch ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden.[3]"
So ist es meines Erachtens!
Das nützt nichts. "Verbieten Eltern die Einkäufe bestimmter Waren jedoch ausdrücklich, dürfen Minderjährige diese nicht erwerben, auch wenn sie dafür ihr eigenes Geld verwenden.[3]"