Handwerker gezwungen Gas abzustellen

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wenn während der Arbeiten (Überprüfung der Gasanlage) keine Gebrauchssicherheit vorliegt, darf er die Gasanlage nicht wieder in Betrieb nehmen, Hinweis an den Eigentümer. Wenn eine beschränkte Gebrauchssicherheit vorliegt, muss Innerhalb 4 Wochen eine Reparatur erfolgen. Meldet sich der Eigentümer nicht geht es dem Fachbetrieb am Hosenboden vorbei. Der Fachbetrieb hat keine Berechtigung die Anlage danach stillzulegen und muss auch keine Meldung an den Versorger vornehmen. Er muss lediglich bei Bedarf dem Staatsanwalt nachweisen, dass der Kunde über die Dringlichkeit informiert wurde. Gasprüfprotokoll unterschrieben mit Reparaturhinweis reicht da völlig aus. Kein Installateur hat das Recht abzusperren.

Es gilt aber das Jedermann Recht, bei Gefahr eine Absicherung vorzunehmen. Das kann Sperrung einer Straße sein, Gas,- Wasser,- Strom abstellen. Personen festnehmen usw. usw.

Es sollte keiner auf die Idee kommen das nur so aus Spaß zu machen, denn dann ist es ein Eingriff auf die persönliche Freiheit bis hin zu Hausfriedensbruch oder eingriff in den Straßenverkehr. Wenn der Schornsteinfegermeister die Therme stilllegt, ist das lediglich ein Gefahrenhinweis, den er in der Regel beim Staatanwalt auch immer nachweisen kann. Geht der Betreiber bei und setzt das Gerät wieder in Betrieb, ist das seine persönliche Angelegenheit. Danach wird er ein großes Problem haben, falls es zu einem Personen oder großen Sachschaden kommt.

Also Fax vom Installateur ist Unsinn, solche Fingerabdrücke sollte man nicht hinterlassen. Besser wäre es einen Termin für eine erneute Gebrauchsfähigkeit der Anlage vorzunehmen, dann hat der Kunde evtl. wieder 4 Wochen Zeit eine Reparatur vorzunehmen.

In 1. Linie ist auch grundsätzlich der Eigentümer in Haftung und nicht der Installateur. Der kann auch dran sein, aber das setzt dann auch andere Tätigkeiten voraus. Ein bisschen Unsinn ist es schon, wenn gesagt wird, der Installateur steht mit einem Bein immer im Gefängnis. Je nach Land steht jeder Bürger mehr oder weniger mit einem Bein im Gefängnis. In Deutschland sicher weniger als in Russland oder USA usw..

Dann ist wirklich jedes Haus in Deutschland zu bemängeln.

Was bitte ist ein gravierender Mangel? Wer will das entscheiden? Schon fast alle ausgeführten Arbeiten an der Sanitär/Heizungsanlage ohne das es ein zugelassener Fachbetrieb gemacht hat, ist schon ein Mangel. Da spielt es keine Rolle ob richtig oder falsch installiert wurde. Was viele nicht wissen, es reicht tatsächlich aus, das Gesundheitsamt auf unberechtigte Arbeiten an der Sanitäranlage hinzuweisen, die sind dann verpflichtet jede Anzeige nachzugehen. Sollten besondere Fachleute für die Besichtigung erforderlich sein, können sie auch private Ing. Büros damit beauftragen. Liegt ein Fehler vor darf der Eigentümer alles bezahlen. Merke, Sanitär bedeutet Gesundheit, von daher baut der Fachbetrieb Gesundheitsanlagen. Der direkte Weg führt immer zu den Gesundheitsämtern, der indirekte zu den Stadtwerken (Versorgern) als Konzessionsträger.

Wenn ihr eine defekte Gasleitung habt und ein Fachbetrieb ist mit der Reparatur oder Warung beauftagt,, bekommt aber keinen Termin von den Hausbewohnern, dann ist er sicher in der Pflicht, für die Sicherung des Hauses zu sorgen oder den Defekt den Behörden zu melden. Ein Fachmann kann ja nicht zugucken, wie sich ein Risiko vergrößert, bzw. nicht beseitigt wird.

Vermutlich hat der Hausbesitzer/Verwalter einen Wartungsauftag erteilt und damit ist der Fachbetrieb auch verantwortlich und sicher in der berechtigt, Maßnahmen zu ergeifen, wenn die Rperatur nicht ermöglicht wird. Ein Gasleck ist ja kein Spaß. Und wer sonst, als ein Fachbetrieb könnte das Risiko einschätzen? Du etwa?

Die stadtwerke dürfen das und der handwerker, der auch mit gas-anlage was direkt zu tun hat auch..weil er ja in demfall die Verantwortung für diese Anlage trägt...das gilt nicht nur bei gas ebenso mit elektrik...wenn ein elektriker aus Zufall etwas bemängelt, wo Personen schäden nehmen könne wird es entweder stillgelegt (abgeschaltet) oder der mangel behoben...und ich schreibe aus Erfahrung!

iEdik  25.12.2013, 12:06

und wenn der kunde das Beheben der Mängel nicht bezahlen kann...muss der Kunde dafür auch Unterschreiben, dass der auch die Verantwortung wenn was passiert trägt..denn dann muss man wissen das auch bei dem Fall keine Versicherung zahlt..und die Firma, der Handwerker bei Worst-Case nicht für belangt wird...genau deswegen sollte auch eine Fachfirma an solche Sachen ran..kein anderer!

ist ein Handwerker berechtigt, eine Gas-Anlage still zu legen; notfalls, in dem er allen Mietern eines Hauses den Gas-Anschluss abstellt?

Er ist nicht nur berechtigt dazu, er ist verpflichtet.!

Wenn es zu einer Gasexplosion kommen würde, dann würdest Du die Frage wohl nicht mehr stellen können.

Der Eigentümer gefährdet die Mieter seines Hauses aber eventuell auch die umliegenden Häuser mit Ihren Mietern.

Übrigens, ein Schornsteinfeger kann z.B. eine Gastherme stilllegen.

Jetzt frage ich mich einfach nur, ob denn der Handwerker (immerhin kein Schornsteinfeger) nicht mogelt.

Nein, denn ein Installateur steht auch immer mit einem Bein im Knast.

Er arbeitet an Gasleitungen und ist somit für die Sicherheit verantwortlich.

Frohes Fest

Johnnymcmuff