hamburger model von arbeitgeber als gescheitert erklärt

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Das Hamburger Modell (stufenweise Wiedereingliederung) kann nur der Arbeitnehmer für gescheitert erklären bzw. abbrechen. Falls der Arbeitgeber die Arbeitsfähigkeit anzweifelt, kann er dies durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen feststellen lassen, falls vorhanden auch vom Betriebsarzt. Nach deiner Beschreibung ist dein Bekannter wieder arbeitsfähig und kann seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen. Da keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, hat der Arbeitgeber ihn vertragsgemäß zu beschäftigen. Dein Bekannter tut erst einmal nichts anderes als zur Arbeit zu gehen. Der Arbeitgeber versucht nach meiner Einschätzung deinen Bekannten einzuschüchtern. Um seine Position zu stärken, sollte dein Bekannter einen Schwerbehindertenantrag stellen. Da der Arbeitgeber versuchen wird , deinen Bekannten los zu werden, sollte er diesen Antrag stellen. Rein vorsorglich sollte er Mitglied in einer Gewerkschaft werden oder eine Rechtsschutzversicherung abschließen.