Kann man mich zwingen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?

5 Antworten

Wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger dauern wird, als des Bezugsrecht für Krankengeld, kann die KRANKENKASSE von dir verlangen, zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Rentenantrag zu stellen.

Falls du zu 100 % erwerbsgemindert bist, bist du eben nicht mehr arbeitsunfähig in diesem Sinne.

Der Arbeitgeber nicht. Aber die Krankenversicherung wenn deren Krankengeld ausläuft (18 Monate) oder das Jobcenter. Davor stehen aber ärztliche Begutachtungen durch den MDK bzw. durch den MD des Jobcenters. Dein Arbeitgeber kann dich entlassen wenn der Arbeitsmediziner fest stellt das du deinem Beruf gesundheitlich nicht mehr gewachsen bist.

Mir stellen sich hier die Fragen,

1. hat der Arbeitgeber ein BEM aufgrund der Fehlzeiten angeboten???? Das ist ArbeitgeberPFLICHT, hier soll/kann gemeinsam ein leidensfähiger Arbeitsplatz geschaffen werden.

2. Habt Ihr einen Betriebsrat/ und/oder eine Schwerbehindertenvertretung?

3. Hast Du Prozente? Behinderungsgrad?

All diese Fragen sind wichtig, dein Problem ggf. zu minimieren.

 

LG

 

 

Ein BEM macht erst Sinn, wenn das ärztliche Gutachten vorliegt. Zu dieser Untersuchung ist der Fragesteller verpflichtet.

@Lumpazi77

Woher hast du denn diese Info? Was weisst du über BEM?

Ich habe nicht geschrieben, dass er sich der Untersuchung NICHT unterziehen muss.

Habe Ihm nur Möglichkeiten aufgezeigt, was der Arbeitgeber ggf. im Vorfeld versäumt hat.

BEM hätte eine seinem Fall schon längst gestartet sein müssen!!!!!

Der AG hat das Recht Dich durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen. Genauso verhält sich das mit den Krankenkassen. Die machen das auch. Wenn der medizinische Dienst feststellt das Du die Arbeit nicht mehr im vollem Umfang ausführen kannst wird er Dir raten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Du wirst allerdings auch noch vom Rententräger begutachtet.

Hast du schon einmal überlegt, ob du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst. Das bietet dir auch einen besonderen Schutz. Wenn du einen Grad von 50% der Behinderung erhältst, könntest du dich mit 63 Jahren ohne Abzüge regulär in die Rente verabschieden. Es kann dich niemand zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

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