Kann man mich zwingen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen?
Hallo, aufgrund sich häufender Fehlzeiten in meinem sehr anstrengenden Beruf hat mein Arbeitgeber auf der Grundlage des § 3 Abs.5 des TV-L eine Untersuchung bei einem Arbeitsmediziner angeordnet, um meine Arbeitsfähigkeit und die Voraussetzungen für den Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung ärztlich begutachten zu lassen. Ich bin 62, seit 2 Wochen erneut arbeitsunfähig krank geschrieben und so wie ich mich fühle wird es wohl länger dauern bis ich wieder arbeiten kann. Nach 6 Wochen bekäme ich ja Krankengeld. Was soll dieser Termin beim Arbeitsmediziner? Können "die" mich zwangsweise in die Rente schicken, was mit erheblichen Geldverlusten verbunden wäre. Unverschämt wäre, wenn der Arbeitgeber eine Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit vermuten würde; mir und meinem behandelnden Arzt gegenüber eine bodenlose Frechheit. Ich fühle mich schikaniert und ziemlich unter Druck gesetzt, was meiner Gesundheit sehr schadet. Danke für hilfreiche Antworten. Beste Grüße gerdjs
5 Antworten
Wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger dauern wird, als des Bezugsrecht für Krankengeld, kann die KRANKENKASSE von dir verlangen, zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Rentenantrag zu stellen.
Falls du zu 100 % erwerbsgemindert bist, bist du eben nicht mehr arbeitsunfähig in diesem Sinne.
Der Arbeitgeber nicht. Aber die Krankenversicherung wenn deren Krankengeld ausläuft (18 Monate) oder das Jobcenter. Davor stehen aber ärztliche Begutachtungen durch den MDK bzw. durch den MD des Jobcenters. Dein Arbeitgeber kann dich entlassen wenn der Arbeitsmediziner fest stellt das du deinem Beruf gesundheitlich nicht mehr gewachsen bist.
Mir stellen sich hier die Fragen,
1. hat der Arbeitgeber ein BEM aufgrund der Fehlzeiten angeboten???? Das ist ArbeitgeberPFLICHT, hier soll/kann gemeinsam ein leidensfähiger Arbeitsplatz geschaffen werden.
2. Habt Ihr einen Betriebsrat/ und/oder eine Schwerbehindertenvertretung?
3. Hast Du Prozente? Behinderungsgrad?
All diese Fragen sind wichtig, dein Problem ggf. zu minimieren.
LG
Woher hast du denn diese Info? Was weisst du über BEM?
Ich habe nicht geschrieben, dass er sich der Untersuchung NICHT unterziehen muss.
Habe Ihm nur Möglichkeiten aufgezeigt, was der Arbeitgeber ggf. im Vorfeld versäumt hat.
BEM hätte eine seinem Fall schon längst gestartet sein müssen!!!!!
Der AG hat das Recht Dich durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen. Genauso verhält sich das mit den Krankenkassen. Die machen das auch. Wenn der medizinische Dienst feststellt das Du die Arbeit nicht mehr im vollem Umfang ausführen kannst wird er Dir raten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Du wirst allerdings auch noch vom Rententräger begutachtet.
Hast du schon einmal überlegt, ob du einen Antrag auf Schwerbehinderung stellst. Das bietet dir auch einen besonderen Schutz. Wenn du einen Grad von 50% der Behinderung erhältst, könntest du dich mit 63 Jahren ohne Abzüge regulär in die Rente verabschieden. Es kann dich niemand zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
goo.gl/1Umx8S
Ein BEM macht erst Sinn, wenn das ärztliche Gutachten vorliegt. Zu dieser Untersuchung ist der Fragesteller verpflichtet.