Hallo mein Roller läuft 25 km/h hat aber 50 er Papiere mache ich mich strafbar damit?

6 Antworten

Ich lese wieder ganz viel gefährliches Halbwissen.

JA, definitiv, dann nach Umrüstung der Rollers zum Mofa ohne eine Abnahme durch TÜV / DEKRA und geänderter Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle ist die Betriebserlaubnis erloschen.

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Rechtsquelle: §19(2) StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn
sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die



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Bei der Drossel ist ein Teilegutachten dabei, lies es Dir mal durch, schon auf der ersten Seite findest Du eine Textpassage die sinngemäß lautet:

"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durch einen Sachverständigen oder Prüfingenieur vorgenommen wird"

Du musst also damit zu einer TÜV / DEKRA / GTÜ Stelle fahren und den Umbau abnehmen lassen.  (ca 45 EUR)

Danach mußt Du mit Deiner Roller ABE und der Abnahmebestätigung des Prüfingenieurs zu Eurer Zulassungsstelle / Strassenverkehrsamt und Deine Roller ABE auf Mofa ändern lassen. (ca 10 EUR)

Ein TÜV / DEKRA kann keine Betriebserlaubnis ändern oder erteilen, die können das nur begutachten, die BE erteilen  muss immer eine Behörde machen, in dem Fall eure Zulassungsstelle.

Die Berichtigung der Roller ABE ergibt sich aus §13(1) der FZV

§ 13 FZV Mitteilungspflichten bei Änderungen


 (1)
Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der
Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister
und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

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Dein Roller ist unter dieser Fahrgestellnummer im Fahrzeugregister des KBA immer noch ein Roller 45km/h.

Du hast mit der Drosselung

  • Die Fahrzeugart geändert (Roller 45 zu Mofa)
  • Die Nennleistung geändert
  • Von einem fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeug ein fahrerlaubnisfreies gemacht


Wenn Du also mit dem gedrosselten Roller weiterhin mit einer ABE 45 fährst, ist das ein Erlöschen der BE und wiel das Fahrzeug immer noch rechtlich ein Roller 45 ist, auch ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.


Stell Dir als Parallelbeispiel einfach vor, Du hättest einen Führerschein der Klasse B bis 3500kg und Ihr habt ein Fahrzeug (Klein-Lkw) mit 4500kg.

Wenn Du das jetzt durch einen TÜV / DEKRA auf 3500kg ablasten läßt aber die Papiere nicht auf 3500kg geändert werden, ist es immer noch ein Lkw 4500kg für den man die Klasse C1 benötigt.

Ansonsten könnte man ja stetig wechseln, der Fahrer mit Klasse C1 könnte den dann voll beladen, der mit Klasse B eben nur bis 3500kg..

Oder anderes Beispiel:

Du würdest die Drossel umschaltbar machen, Du würdest 25 fahren und Dein Vater 45.

DAS GEHT NICHT, es gibt nur eine Betriebserlaubnis / Zulassung und das ist die, die im Zulassungsdokument steht, bei Dir eben ein Roller 45 km/h

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Und bitte: Bei Fahrerlaubnis relevanten Fragen bitte doch nur antworten wenn ihr wisst, was Sache ist.

Das Thema ist aufgrund dessen, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist einfach zu brisant, um falsche Information zu verstreuen, auch wenn das gut gemeint ist.

Ich mach den ganzen Tag nix anderes als mich mit Strassenverkehrsrecht zu beschäftigen, das ist mein Beruf.

TransalpTom  31.01.2017, 01:23

Rechtsquelle: §19(2) StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn
sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,


    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder


    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

migebuff  31.01.2017, 08:35
@TransalpTom

Mofa, 25km/h-KKR und 45km/h-KKR fallen alle uner L1e, eine Änderung der Fahrzeugart liegt erst ab einem Umbau zum LKR (L3e) vor, die Betriebserlaubnis ist im vorliegenden Fall nicht erloschen.

lokooj  31.01.2017, 08:53
@TransalpTom


@TransalpTom: Das ist in diesem Fall falsch, was du sagst.

Eine Änderung der Fahrzeugart liegt vor, wenn die bbH erhöht wurde. Bei einer Reduzierung der bbH liegt eine Änderung der Fahrzeugart nur dann vor, wenn dies fahrerlaubnisrelevant ist.

Dies ist in diesem Fall nicht so.


siehe auch:

https://www.kiel.de/rathaus/service/\_leistung.php?id=8958153


TransalpTom  31.01.2017, 21:21
@lokooj

Es wird die Fahrzeugart von L1e auf 24 1200 Mofa geändert, das ist fahrerlaubnisrelevant. Darum muss auch die Art im Fahrzeugregister (KBA) geändert werden.

Lies Dir mal so ein Teilegutachten der Drosselung durch.

1) Auflage: die Änderungsabnahme (ist bei ALLEN Teilegutachten so, es gibt keine Teilegutachten ohne Änderungsabnahme)

2) Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich, das wird auch unter der Abnahmebescheinigung stehen.

Klingt jz villeicht blöd aber du brauchst eigentlich keine Angst haben. wenn dich die Polizei erwischt und den Roller testen sollte und er 50 fährt darfst du den Roller nachhause schieben und die werden irgendwas mit "man weis nicht was auf dich zukommt der Richter entscheidet das"... Aber wenn du 1. Täter bist passiert zu 99% nix, nur ne Ermahnung 

PS: ich rede von 50kmh... Wenn dein Roller 100kmh fährt schaut die ganze Sache schon etwas anders aus

Deine alte Betriebserlaubnis ist erloschen. Besorge dir beim TÜV neue Papiere.

Nein, das ist in der Versicherung enthalten. Die Fahrgestellnummer stimmt, oder ?

Falls du nur die Mofaprüfbescheinigung hast , machst du dich strafbar. Ansonsten isses egal..

migebuff  30.01.2017, 22:30

Wie kommst du darauf? Er hat ein Mofa mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Mofas mit bbH von 25 km/h sind fahrerlaubnisfrei. Ein Eintrag in der Betriebserlaubnis ändert nichts an der bbH.

wildpark3  30.01.2017, 22:34
@migebuff

Wo liest du das? Dort steht lediglich das die Karre 25 fährt aber ne 45kmh Zulassung hat..fehlt folglich  der Eintrag zum Mofa..falls überhaupt nur ne Bescheinigung vorliegt..

migebuff  30.01.2017, 23:43
@wildpark3

Die Papiere sind vollkommen egal. Sein Mofa fährt 25 km/h.

Laut §4 FeV sind Mofas bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahrerlaubnisfrei.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist in §30a StVZO definiert als:  Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann. (Kein Wort zur eingetragenen Geschwindigkeit).

Sein Fahrzeug erreicht durch seine konstruktiv vorgegebene Bauart oder infolge zusätzlicher Maßnahmen auf ebener Bahn 25 km/h. Sein Fahrzeug hat folglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Zweiräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind fahrerlaubnisfrei. Bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen kommt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis in Betracht.

lokooj  31.01.2017, 00:00
@migebuff

Ich denke der Fragesteller wollte wissen, ob die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Moped nicht die eingetragenen 45 kmh erreicht. Dies ist nicht der Fall.

TransalpTom  31.01.2017, 01:16
@migebuff

Ja, die bbH ist zwar geändert, aber da die BE auf Roller 45km/h lautet und die Fahrzeugart geändert wurde, ist die Betriebserlaubnis erloschen.  §19(2) StVZO

Die Änderung muss durch einen Sachverständigen abgenommen werden  §19(3) StVZO

Anschliesend muss die ABE / COC durch die Zulassungsstelle geändert werden, weil das Fahrzeugregister des KBA geändert werden muss. §13(1) FZV

Der Roller ist sonst bei allen KBA Abfragen immer noch ein Roller 45

lokooj  31.01.2017, 08:35
@TransalpTom

Und wenn nichts geändert wurde, dann wurde auch die Fahrzeugart nicht geändert und die Betriebserlaubnis bleibt dann mit Sicherheit erhalten.

Bei alten Motoren werden 45 kmh mitunter nicht erreicht. Man muß das dann nicht reparieren, sofern man sich von Bundesstraßen fernhält, die für Mofas gesperrt sind. Ursachen können sein: zu geringe Kompression, verschlissene Nockenwelle, flasche Ventilspieleinstellung oder abgenutzte und zu leichte Variogewichten.

Selbst wenn die Fahrzeugart durch eine Drossel geändert wurde von Moped auf Mofa , ist das der Polizei völlig egal. Mit Moped-Papieren bekommt man da keine Probleme. 

migebuff  31.01.2017, 08:47
@TransalpTom

Die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen, da keine Änderung der Fahrzeugart vorliegt. Die Fahrzeugart hat nichts damit zu tun, ob und welche Fahrerlaubnis erforderlich ist. Die niedrigste Fahrzeugklasse ist L1e:


Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren


Darunter gibt es nichts. Mofas, Leichtmofas, Elektroroller und sonstiges fallen alle unter L1e. "Bis zu" 45 km/h, nicht "mindestens". Wenn du anderer Meinung bist, nenne bitte die Fahrzeugart, unter die ein Mofa fällt. Ich kenne kein L0e o.ä.

https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

Das Thema wurde früher schon bis zum Erbrechen ausdikutiert, als Mofas noch einsitzig waren und immer wieder behauptet wurde, die BE würde erlöschen, wenn man ein KKR daraus macht.

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/Zulassung%20Download/Erl%C3%B6schen%20BE%20PPT.pdf#page=19&zoom=auto,8,-144