Hallo, ich möchte meine Patientenakte vom Nachfolger meines früheren Arztes anfordern. Der Arzt ist in Rente gegangen. Muss er mir die Akte geben?

5 Antworten

Ich frage mich gerade, ob der Patient, der kein Fachwissen hat, wirklich weiß, welche Medikament gut für ihn ist oder nicht. Das sollte mit dem jetzigen Arzt erst einmal geklärt werden, warum er das nicht mehr verschreiben möchte. Manchmal sind andere Medis besser oder das "alte" hat nicht mehr den richtigen Wirkstoff.

Erkundige dich erst, bevor du Stress machst.

Wenn Du bei dem Nachfolger Deines Arztes nicht mehr in Behandlung bist, hast Du das Recht, Deine Patientenakte einzufordern.

Ich habe das schon gemacht, bin in die Praxis und habe gesagt: Frau Dr. ... ist leider in Rente gegangen und ich möchte daher meine Akte für die Weiterbehandlung bei einem anderen Arzt haben. Die waren, glaube ich, ganz froh, dass sie eine Akte weniger in ihrem übervollen Schrank haben. Ich habe unterschrieben, dass ich die komplette Akte erhielt und gut war es.

Sollten die Schwierigkeiten machen, dann sollen sie Dir halt Kopien machen und die Originale behalten.

https://www.patientenberatung.de/de/recht/patientenrechte-als-patient/krankenakte

Nichts destotrotz kann Dein jetziger Arzt anderer Meinung sein und Dir dieses Medikament verweigern. Dann musst Du dort weg und einen anderen Arzt aufsuchen.

Der zur Zeit behandelnde Arzt bekommt übrigens ohne Probleme Kopien der früheren Unterlagen zugeschickt, er muss sie nur anfordern.

lg Lilo


warum sollte der neue arzt nicht etwas besseres verschreiben dürfen , das sie noch gar nicht beurteilen können .

er trägt die verantwortung für sein handeln ; er muß nicht das eines alten kollegen übernehmen.

Hallo,

du hast gesetzlichen anspruch auf eine Kopie (musst du dann bezahlen)  deiner Patientenakte in Bezug auf Behandlungen, selten mit Medikamention, bekommen.

Der Arzt kann dir Erkrankungen verschweigen, wenn es zu schwerwiegenden Problemen bei dir kommen könnte, bishin zum Suizid.

Du kannst bei deiner Krankenkasse ebenfalls eine Kopie deiner vorliegenden Behandlungen bekommen.

Beste Grüße

Dickie59

Die physischen Akten gehören dem Arzt. Der Erwerber der Praxis hat diese komplett mit gekauft. Die Eintragungen dort sind sein geistiges Eigentum.

Du kannst Einblick in deine Akte verlangen, und dir eine Kopie erstellen lassen.

LouPing  21.03.2017, 14:52

Hey AltLichtenberg

Das geht viel einfacher.

Die neue Praxis fordert deine Akte an-das läuft intern reibungslos und du hast keinerlei Umstände. 

Nele235  21.03.2017, 21:49

Ich bin der Meinung, dass das so nicht stimmt. Bis letzte Woche war "Akten verkaufen" verboten. Patientenakten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Der Praxisinhaber muss bei Schließung bestimmte Unterlagen 30 Jahre aufbewahren, andere nur 10 Jahre. Will er seine Akten an den Nachfolger weitergeben, muss er- genau genommen- jeden Patienten fragen und seine (schriftliche) Einwilligung dafür haben. Selbst über den Datentransfer zu Abrechnungszwecken/ an Abrechnungszentren muss ein Patient informiert werden und sein Einverständnis geben. 

Jeder Patient hat Rechtsanspruch auf Akteneinsicht und kann sich auf eigene Kosten eine Kopie anfertigen lassen. 

Wenn der neue Arzt die Akte des Pat. von dessen vorherigem Arzt anfordern möchte, braucht der ehemalige Arzt eine Einverständniserklärung des betreffenden Pat. dafür (bzw. eine Schweigepflichtsentbindung). 

Soweit mir bekannt ist, hat das nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Selbst Sonographiebilder etc. sind Patienteneigentum, denn die Krankenkasse des Patienten hat sie bezahlt. 

Nele