Ich arbeite seit 2 jahren in einer pizzeria als pizzafahrer und Pizzabote aber ohne arbeitsvertrag - muss ich eine kündigungsfrist einhalten wenn ich weg gehe ?

9 Antworten

Du arbeitest da wohl so quasi als "Aushilfe"...


Sag' einfach rechtzeitig vorher Bescheid, vielleicht so zwei Wochen, bevor Du weg bist, dann hat Dein Pizzeria-Besitzer ausreichend Zeit, sich um einen Nachfolger zu kümmern. Auf mehr würde ich da nicht Rücksicht nehmen. Das wird so ausreichen.


Familiengerd  01.11.2015, 12:23

Sag' einfach rechtzeitig vorher Bescheid, vielleicht so zwei Wochen

Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen, wenn vertraglich keine Regelungen getroffen wurden (BGB § 622)!!

Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Familiengerd  01.11.2015, 12:25

Die einzige vernünftige, sachlich korrekte antwort bisher!

Zum Arbeitsvertrag:

"Kein schriftlicher Arbeitsvertrag" bedeutet nicht, dass überhaupt kein Arbeitsvertrag besteht: es besteht ein mündlicher oder ein durch Arbeitsangebot und Arbeitsannahme entstandener.

Allerdings müssen entsprechend dem Nachweisgesetz NachwG § 2 Abs. 1 innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn die wesentlichen (im Gesetz genannten) Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterschrieben ausgehändigt werden.

Du solltest Deinem Arbeitgeber einmal dieses NachwG "unter die Nase reiben"! Du findest es auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:  http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html

Zur Kündigungsfrist:

Wenn es keine vertraglichen Vereinb<rungen zu den Kündigungsfristen gibt, dann gelten mindestens die Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622.

Für Dich gilt dann immer (unabhängig davon, wie lange Du schon dort arbeitest) die Frist nach Abs.1: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Aber selbstverständlich kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber - wenn er sich darauf einlässt - auf eine frühere oder sofortige Beendigung verständigen (Aufhebungsvertrag).

Zum Urlaubsanspruch:

Du hast übrigens, wenn Du jetzt kündigst, Anspruch auf Deinen gesamten (eventuell restlichen) Jahresurlaub für 2015 (Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 in Verbindung mit § 5 Abs. 1); wenn Du ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kannst, muss der Arbeitgeber ihn auszahlen (BUrlG § 7 Abs. 4).

Das wurde doch bestimmt besprochen als du angefangen hast und das gilt

samirsassi 
Fragesteller
 01.11.2015, 04:26

nein wir haben darüber nicht gesprochen , ich wolltw eigentlich ein arbeitvertrag aber aber der chef hat sich immer verweigert

fraglich911  01.11.2015, 04:33
@samirsassi

Ja dann kannst du sicher sein das du dort schwarz arbeitest wenn er dir keinen gegeben hat 

samirsassi 
Fragesteller
 01.11.2015, 04:36
@fraglich911

ich bekomme mein lohnabrechnung und das geld wird regelmässig auf meine KOnto Uberwiesen

Familiengerd  01.11.2015, 11:53
@fraglich911

Ja dann kannst du sicher sein das du dort schwarz arbeitest

Das ist Unsinn!

"Kein schriftlicher Arbeitsvertrag" bedeutet nicht, das überhaupt kein Arbeitsvertrag besteht: es besteht ein mündlicher oder ein durch Arbeitsangebot und Arbeitsannahme entstandener - und mit "Schwarzarbeit" hat das schon einmal gar nichts zu tun!

Allerdings müssen entsprechend dem Nachweisgesetz NachwG § 2 Abs. 1 innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn die wesentlichen (im Gesetz genannten) Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unterschrieben ausgehändigt werden.

wenn du da seit 2 Jahren arbeitest, hast du de iure auch einen Arbeitsvertrag. Du könntest vor Gericht nun alles behaupten, dass dein Stundenlohn auf 30 Euro pro Stunde ist oder 50 Tage Urlaub ausgemacht waren.

Der AG kann das nämlich sehr einfach widerlegen, da für Beschäftigungen über 30 Tage ein Vertrag schriftlich die Bedingungen festhält und dem AN ausgehändigt wird ...

Ups, das hat er ja garnicht, so ein Pech aber auch. Falls der AG dich also nicht bescheisst, was Geld und Urlaub angeht, dann trägt er das Risiko, nicht du!